EÜR Überschuss - wie verbuchen beim Jahreswechsel?

2 Antworten

ganz einfach:

gar nichts.

Das ist richtig - wird aber sicherlich nicht verstanden.

Ob du noch mal nachlegen möchtest?

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@EnnoWarMal

hm, das würde bei den anscheinend nur rudimentären Kenntnissen eine etwas längere Abhandlung werden :(
Daher habe ich einfach mal nur die Frage beantwortet :)

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@Petz1900

Nachvollziehbar. Aus demselben Grund ist hier auch keine Antwort von mir.

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Ja das ist wirklich ein Denkblockade. Bankkonten sind doch keine Buchhaltungskonten. Die 25€ sind doch Geld. Das kann entweder entnommen werden oder im Betrieb verbleiben. Aber all das hat wenig mit der EÜ-Rechnung zu tun. Dort werden ja die Einnahmen und Ausgaben verbucht nach Datum wann Geld geflossen ist. Nicht wo es aufgehoben wird. Das kann in der Kasse sein oder auf einem Bankkonto oder im Schrank. Das ist für die Steuer unerheblich. Für die Steuer ist entscheidend die Buchhaltung also die E/Ü-Rechnung, nicht wo das Geld liegt.