Hallo zusammen,
in unserem Konzern wurde beschlossen, dass die Ausbildungszeit aller aktuellen Auszubildenden im Betrieb als Berufserfahrungsjahre (bzgl. der Eingruppierung in der Entgelttabelle) zählen werden, wenn diese nach ihrer Ausbildung im Konzern als Arbeitnehmer tätig werden.
Dadurch fühlen sich Mitarbeiter, die vorher die Ausbildung im Betrieb durchgeführt haben, betrogen. Teilweise könnte es sogar sein, dass neue Mitarbeiter mit dieser Regelung höher eingestuft werden, als Mitarbeiter die z.B. ein Jahr zuvor die Ausbildung abgeschlossen hatten.
1. Müssten die Berufserfahrungsjahre für alle ehemaligen Auszubildenden nicht ebenfalls rückwirkend aktualisiert werden?
2. Ist es überhaupt zulässig, dass bei der Definition der Berufserfahrung zwischen Auszubildenden im Betrieb und extern gelernten Kräften unterschieden wird?
Info: Es gelten keine Regelungen des TVöD. Der Konzern möchte bald in ein Tarifwerk einsteigen, diese Regelungen sollen aber beibehalten werden, obwohl diese Regelung nicht im eigentlichen Tarif enthalten sind.