Sohn mit Behinderung in Ausbildung. Kommt er mit in meine Steuer oder besser eine eigene auch wenn er keine Steuern zahlt?
Hallo Zusammen! Mein Sohn hat im August die Ausbildung angefangen und ist auch noch im September 18 Jahre geworden. Er hat eine Behinderung mit 70% und Merkzeichen G und B für Begleitpersonen. Erzaht keine Steuern, aber irgendwo habe ich mal gelesen dass man trotzdem eine Steuererklärung machen und es sich vielleicht lohnt wegen der Behinderung, weil er den Weg zur Arbeit berechnen kann und zur Berufsschule und den nach Hause weg als Dienstreise (wegen der Behinderung). Stimmt das? Dort könnte er dann doch auch andere Dinge noch eingeben oder nicht. Denn wenn ich meine Steuererklärung mache habe ich keine Möglichkeit irgendwo was von ihm einzugeben weder Arbeitskleidung noch Arbeitsmaterial für die Ausbildung. Wenn das wirklich so wäre dann würde ich Ihn wahrscheinlich auch nur bis zum 31.7.2022 mit der Behinderung bei mir berücksichtigt bekommen oder?
Ganz lieben Gruß Melanie
1 Antwort
Da es keine negative Einkommensteuer gibt - man also nur das erstattet bekommen kann, was man bezahlt hat - und da sich im Rahmen einer Erstausbildung auch kein Verlustvortrag ergeben kann, lohnt sich eine Steuererklärung für den Sohn nicht.
Das ist auch keine Entweder-oder-Entscheidung. Es ist durchaus möglich, dass Eltern Kindervergünstigungen für ihre Kinder erhalten und diese gleichzeitig eine eigene Erklärung abgeben.
Wo kommt das genannte Datum her? Und was für "andere Dinge" sind gemeint?
Für behinderte Kinder, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gibt es dauerhaft einen Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag - dafür braucht es allerdings das Merkzeichen "H".
Ansonsten kann man das für das Kind mindestens bis zum Abschluss der ersten Ausbikdung, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch bei einer zweiten Ausbildung, maximal bis zum 25. Geburtstag Kindervergünstigungen erhalten.
Nein. Das sind seine Werbungskosten, und die wirken sich halt nicht aus, wenn sein zu versteuerndes Einkommen unter Freibetrag liegt.
Möglicherweise kann er seinen Freibetrag auf Dich übertragen.
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Mit anderen Dingen meinte ich die Arbeitsmittel z.B. wie Kauf von Arbeitskleidung und Beschaffung von Arbeitsmaterialien, welche ich jetzt nicht in meiner Steuererklärung finde bzw. nicht die Möglichkeit habe diese irgendwo einzugeben für ihn. Und das mit dem Datum dachte ich halt nur wenn er eine eigene gemacht hätte wäre er ja erst ab dem 1.8 berufstätig für sich selber und halt vorher bei mir berücksichtigt, aber das hat sich ja wohl erledigt. Aber ich habe das richtig verstanden ich kann wirklich nichts als Ausgabe von meinem Sohn bei mir Angeben was die Ausbildung betrifft?🙄