Muss ich, wenn ich in der Berufsschule unentschuldigt gefehlt habe, die Fehlzeiten in Form von Überstunden nacharbeiten?
Ich habe 10 Fehltage in der Beufsschule. Habe dafür eine Abmahnung bekommen und habe mich darauf eingestellt, dass mir mein Lohn gekürzt wird. Jetzt will aber meine Chefin, dass ich jeden Samstag die Fehlzeiten nacharbeiten muss. Bin ich dazu verpflichtet? Denn Überstunden in der Ausbildung sind eigentlich nicht verpflichtent.
2 Antworten
Wenn Du an den Tagen, zu denen Du in der Berufschule unentschuldigt gefehlt hast, auch nicht im Betrieb warst - JA !
Du hast keine Überstunden. Du hast FEHLstunden. Wenn dir irgendetwas an deiner Ausbildung liegt, tu, was man dir sagt. Ansonsten kündige bitte und mach den Platz frei für jemanden, der ausgebildet werden will.