Müssen Berufserfahrungsjahre für alle Arbeitnehmer gleich definiert werden?

1 Antwort

Die Ausbildung zählt im allgemeinen nicht zur Berufserfahrung. Wenn der Konzern das nun intern anders regelt, kann er das aus meiner Sicht durchaus machen. Die Auszubildenden, die bleiben, profitieren somit davon. Wer den Konzern verlässt hat eh nichts davon, denn den nächsten AG wird die Regelung ohnehin nicht interessieren.

Anduril 
Fragesteller
 04.03.2023, 19:03

Danke für deine Antwort.

Es geht ja hauptsächlich darum, dass es nur für die aktuellen Auszubildenden gilt, wenn sie beim Arbeitgeber bleiben.

Dadurch könnte folgender Fall eintreffen:

Azubi A und Azubi B sollten 2022 fertig werden. A hatte das Examen bestanden, B muss es 2023 nachholen. A wurde 2022 vom Arbeitgeber übernommen und hat die Ausbildungszeit noch nicht als Berufserfahrung angerechnet bekommen. Ab 2023 beschließt nun der Konzern, dass alle neu übernommene Azubis die Ausbildungszeit als BEJ erhalten. B wird 2023 bei einer dreijährigen Ausbildung dann mit einer höheren BEJ-Stufe einsteigen und somit mehr verdienen, obwohl A schon ein Jahr länger fertig ist und das Examen auf Anhieb bestanden hatte.

Gibt es da keine juristische Möglichkeit dies anzufechten?

Im öffentlichen Dienst gibt es wohl dies bzgl. Urteile. Leider finde ich kein Urteil was die private Wirtschaft betrifft.

Falls dies wirklich rechtens ist, muss halt der AG für diese fatale Betriebspolitik die Konsequenzen tragen. Durch diese Ungerechtigkeit werden mehr MA aufhören als er neu einstellen kann.

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UndertakerOWL  07.03.2023, 12:17
@Anduril

Ich sehe da keine Ungerechtigkeit. B hat in der Konstellation einfach Glück gehabt. Irgendwo muss der AG ja eine Grenze ziehen und irgendwer fühlt sich dann immer benachteiligt. Das ist allerdings sehr subjektiv, denn objektiv ist A genau so gestellt, wie es vereinbart war.

Warum durch die Relegung mehr MA aufhören, erschließt sich mir nicht.

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