Übernimmt meine Vollkasko-Versicherung den Schaden an der Achse meines Wohnwagens wegen des Überfahren des Wohnwagens über eine Bordsteinkante?

Ich bin im Urlaub in Frankreich auf der Fahrt mit meinem Wohnwagen im Schlepp meines Zugfahrzeugs mit einem hinteren Rad des Wohnwagens über ein hohe Bordsteinkante gefahren. Ich hatte mich verfahren und musste deshalb in einem geschlossenen Ort einen Umweg durch eine engere Straße fahren. Ich konnte bei einem Abbiegevorgang nicht so weit mit dem Zugfahrzeug ausholen, da zu wenig Platz dafür war und schepperte deshalb beim Abbiegevorgang mit einem Rad des Wohnwagens über diese Bordsteinkante . Bei der unmittelbaren Nachschau konnte ich keinen Schaden am Rad, (Felge oder Reifen ) feststellen und bin danach weiter gefahren.

Jetzt nach dem Urlaub habe ich den Caravan zu meinem Caravanhändler gebracht um TÜV erledigen zu lassen. Einen Tag später wurde ich vom Werkstattmeister informiert, dass die Achse des Wohnwagens (Einachser) stark beschädigt sei und außerdem beide Reifen am Caravan, die erst ca. 8000 km gefahren worden sind, erneuert werden müssen! Schadenhöhe wahrscheinlich 3500,-€ bis 4500,- € Da ich bei meinen Urlaubsreisen mit dem Wohnwagen immer eine Kurzpolice für Vollkaso für meinen Wohnwagen (4 Wochen) abschließe, habe ich den Schaden an meine Wohnwagenversicherung weiter geleitet. Mein Versicherungsvertreter bezweifelt aber, dass die Versicherung diesen Schaden übernimmt! Selbstbeteiligung 500,-€!

Kann ich auf die Schadensregulierung durch die Vollkaskoversicherung für meinen Wohnwagen hoffen?

Versicherung, Schaden
Ungesicherter Pavillon des Nachbarn fliegt bei Sturm gegen mein Auto?

Während eines nachweislichen Sturmes der Stärke 9 fliegt ein vor Tagen (für eine abendliche Party) aufgestellter, ungesicherter Pavillon meines Nachbarn gegen mein Auto und verursacht laut Kostenvoranschlag einen Schaden von 4000,-€.

Ein mir zugesandter Fragebogen zum Schadenhergang wurde naiverweise nach Rücksprache mit meinem Nachbarn von dessen örtlichen Versicherungsbearbeiterin ausgefüllt und zur Schadenabteilung weitergeleitet. In der Schadenhergangsbeschreibung hieß es dann, Wind bläst Dachziegel vom Dach und fiel auf mein Auto.

Nachdem ich davon erfuhr, bestand ich auf Korrektur der Hergangsbeschreibung. Diese beinhaltete, dass auch ein Gestänge eines Pavillons auf mein Auto schlug.

Fakt ist, nicht auch, sondern nur das Gestänge beschädigte mein Auto. Dies ist unmissverständlich auf den von mir eingeschickten Schadensbildern zu erkennen.

Meine Vermutung ist, man möchte dadurch meine Schadensansprüche wegen höherer Gewalt auf meine Kasko abwälzen.

Mir ist bewusst, dass ich keine Höherstufung meiner Kasko zu erwarten habe, aber Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung bleiben an mir hängen. Zusätzlich würden mir noch Kosten eines Leihwagens (Reparatur würde nämlich 2-3 Tage dauern) entstehen?

Meine Frage:

Gibt es einen Unterschied in der Haftungsfrage, wenn

a) nur eine Dachziegel

b) nur das Gestänge des ungesicherten Pavillons

c) die Dachziegel und das Gestänge

mein Fahrzeug beschädigt hat?

Und kann meine Kasko die Übernahme ablehnen, weil sie erst zweieinhalb Wochen nach Schadenereignis (so lange zieht sich das mit der Haftpflicht des Schädigers schon hin) in Kenntnis gesetzt wurde?

Oder könnte die Haftpflicht des Nachbarn und meine Kasko sich sogar die Kostenübernahme teilen?

Kann ich im schlimmsten Fall sogar selbst auf den ganzen Kosten sitzen bleiben?

Für Antworten besten Dank im voraus

Versicherung, Nachbarn, Schaden
Fensterrahmen (alt) durch Windstoß gebrochen, wer zahlt?

Hallo, durch einen kräftigen Windstoß ist unsere Badezimmerfenster am Holzrahmen unten gerissen und wird nun endlich komplett ausgetauscht. Nun stellt sich die frage wer denn zahlen muss, die Vermietung hat natürlich direkt uns die kosten zugeschoben, davon will ich mich aber sehr gerne abwenden.

Zur Erläuterung: Es war ein Windstoß, etwas recht unvorhersehbares und somit doch eigentlich nicht unsere Schuld (oder?). Auch ist das Fenster von 1985!!! also 35 Jahre alt und noch obendrauf kommt das das Fenster direkt neben der Duschwanne OHNE Schutz vor direkter nässe ist (wir haben uns mit einem Duschvorhang natürlich beholfen, der aber kompliziertwerweise um die Ecke gehen muss wegen dem Fenster. Der innere Rahmen wurde schön mit weißer Farbe "sarniert", Vorschäden konnten wir also dadurch gar nicht sehen. Aber mal im ernst, ein intakter Holzrahmen bricht nicht so einfach wegen einem etwas festeren Windstoßes! Wurde mir von einigen auch so gesagt.

Ich suche noch die passende Argumentation diese Kosten (1200 Eure, auch wegen Notdienst der uns das Fenster wieder eingerenkt hat für den Moment) auf den Vermieter zu welzen, da ich es nicht einsehe die eigentlich vom Vermieter zu erwartenden Renovierung jetzt auf uns Mieter zu schieben, nur weil wir in dem Moment wo es endlich mal kaputt gegangen ist die Mieter sind. So lassen sich die Renovierungskosten auch senken, denkt sich die Vermietung...

Danke für eure Antworten

Mietrecht, Schaden
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte. 

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief. 

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro ! 

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann. 

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre. 

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Gebäudeversicherung, Miete, Mietrecht, Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Schaden
Darf mein Arbeitgeber meinen Lohn einfach einbehalten weil ein Schaden am Firmenfahrzeug vorliegt?

Ich hoffe darauf, dass mir jemand helfen kann. Ich habe eben meine Ausbildung abgeschlossen und nun einen Anruf von meinem alten Arbeitgeber bekommen, dass ich die Schäden von dem Firmenauto voll übernehmen muss. Angeblich sind alle Felgen beschädigt, wovon eine komplett ersetzt und die anderen drei wieder Instant gesetzt werden. Ebenso sind die Reifen leicht beschädigt und der Schaden beträgt um die 1300€. Meine Nutzung des Autos wurde auf der 1% - Regelung geklärt, jedoch nur durch mündliche Absprachen. Ebenso habe ich auch keine Übergabe des Autos mit Bericht bekommen oder eine Aufklärung darüber, was geschieht, wenn ein Schaden entsteht. Als ich fragte meinte mein Arbeitgeber nur, dass keinerlei Kosten auf mich zukommen würden, wenn etwas mit dem Auto sei. Meinen Lohn bekomme ich laut Vertrag am 15. des Folgemonats - jedoch ist bis heute noch kein Gehalt für meine geleistete Arbeit eingegangen. ( Mein Arbeitsverhältnis geht bis Ende August - der Monatslohn für Juli & August sowie einige Überstunden stehen nun aus) Als ich fragte, wann mein Juli-Gehalt komme, sagten sie mir, dass sie dies wegen dem Schaden einbehalten haben. Wenn ich ihnen kein Gegengutachten zukommen lasse, werde der Schaden auf meine Kosten repariert. Ist der ganze Vorgang rechtens? Es ist schon öfter vorgekommen, dass ich meinen Lohn mit längerem Verzug bekommen habe.

Ich hoffe Sie können mir helfen!

Arbeit, Haftung, Lohn, Schaden
Wir haben einen Schaden an der Gartenhecke, die Axa will erst Jahre abwarten bis sie reguliert, ist das so in Ordnung?

Hallo,

an unserem Grundstück hat die Gemeinde beauftragt Gasrohre zu legen. Der Subunternehmer hat mit seinem schwerem Gerät unsere Mauer kaputt gemacht und mit heißen Auspuffrohren ca, 3 meter Thuja hecke voll ausgwechsen "abgefackelt" .

Schaden passierte letztes Jahr. Die Mauer wurde relativ schnell reguliert ( 150 €) ohne Rechtsanspruch. Bei der Hecke hat der Sachverständiger gesagt man unterhält sich in diesem Jahr und schaut ob die Hecke „kommt“. Die saftige Hecke ist in der Mitte nur noch braun und tot. Thujas sind eh sensibel. Kostenvoranschlag für neusetzen liegt bei 2.100 € netto. Es ist eine ca. 2 meter in sich verwachsene Hecke. Neuer Gutachter kam vor 3 Wochen und siehe da es kam ein negativer Brief. Axa verweist auf Urteil BGH (VCR 46/05) vom 27.1.06. Axa schreibt in 3 Jahren kommt die Hecke wieder.

Was können wir machen ? Ab zum anwalt rechtschutz besteht. Oder müssen wir es hinnehmen ? Es kann doch nicht sein das wir 3,5 Jahre der Axa entgegenkommen und mit so einem Schandfleck leben müssen.

Anbei das Urteil.

Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 Abs. 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig (Bestätigung von Senat, BGHZ 143, 1, 6; und BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/74, NJW 1975, 2061).

b) Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist.

(Bundesgerichtshof, Az: V ZR 46/05, 27. Januar 2006; Revisionsurteil, Vorinstanz: OLG Frankfurt)

Schaden
Mieter ziehen aus - Küchentüre fehlt

Meine Mieter haben nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Beim Besichtigungstermin mit potentiellen neuen Mietern fiel mir auf, dass die Küchentüre fehlt. Anscheinend wurde sie ausgehängt, um im Flur mehr Platz zu schaffen.

Auf meine Frage wo die Tür denn sei, meinte der Mieter "wohl auf dem Dachboden". Genau wusste er das aber nicht (mehr). Zuerst fragte er sogar ob da vorher eine Tür drin gewesen sei. :/ Dann sagte er: Nee, nee, die ist ganz sicher auf dem Dachboden.

Weil sämtliche Wohnungstüren und Zargen gestrichen werden müssen (total abgewohnt und in 8 Jahren nie gemacht), der Mieter dazu aber keine Lust hat, habe ich angeboten das auf seine Kosten (400 Euro) von einem Handwerker durchführen zu lassen, er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen werden sollen.

Soweit so gut. Ich habe ihm gesagt er soll mir eine Mail schicken in der dieser Wunsch seinerseits festgehalten ist und mir Bescheid geben ob er die Küchentür wieder eingehängt hat.

Mail kam natürlich nicht. Vorgestern hakte ich nach und bekam eine Mail in der stand, dass er die Übergabe gerne am. 19. 10. machen möchte und ich diese 400 Euro plus der ausstehenden Zahlung für seine Nebenkostenabrechnung von seiner Kaution abziehen soll.

Die Küchentür erwähnte er, trotz expliziten Nachfragens, mit keinem Sterbenswort. Er lebt dort mit seiner Freundin, ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür nicht aufkommen müssen.

Hätten sie damit vor Gericht eine Chance durchzukommen? Ist es sinnvoll die Übergabe am 19.10. zu machen ohne Tür?

Es gab bei Einzug kein Übergabeprotokoll, allerdings werde ich jetzt eins machen. Darauf würde das fehlen ja vermerkt. Aber reicht das? Oder muss ich die Mieter auffordern mir vorher darüber Auskunft zu geben.

Ich bin ein bisschen hilflos, weil ich noch nie so dreiste Mieter hatte. Die sind generell ziemlich frech und ich war da schon mehrfach fassungslos. Aber das mit der Tür ist echt der Hammer...

Am 1.11. will die neue Mieterin einziehen. Ich habe echt schlaflose Nächte....

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, wohnung, Schaden
Leitungswasserschaden

Hallo ich habe folgende Frage. Vor wenigen Tagen ging mein Geschirrspüler kaputt (Pume und Eletronik). Der Grund für diesen Schaden war ein verkalktes Ventil am Wasserhahn, sodass der Geschirrspüler während des laufenden Programmes kein Wasser mehr bekam, da das Ventil nicht mehr öffnete und kein Wasser durchließ. Der Defekt stellte sich während des laufenden Programmes nach ca. 25-30 Minuten ein. Ich nahm ein lautes Geräusch im Inneren de Geschirrspülers wahr und stellte diesen daraufhin sofort ab. Ein von mir gerufener Maschinenmonteur stellte am nächsten Tage fest, dass kein Wasser mehr aus dem Wasseranschluss an der Wand kommt und dies dadurch den Schaden am Geschirrspüler verursacht habe. Ich habe meinen Vermieter daraufhin angesprochen, dass ein Mangel an meiner Wasserleitung/Wasserhahn vorliegt und er schickte für die Behebung des Schadens einen Monteur vorbei. Dieser stellte nun fest, dass das Ventil des Wasserhahnes, wo mein Geschirrspüler angeschlossen war, total verkalkt und somit fest war und deshalb kein Wasser mehr durchgelassen hat. Nun habe ich nach Behebung des Schadens am Wasserhahn, meinen Vermieter angeschrieben, m.d.B., den entstandenen Schaden am Gesirrspüler zu übernehmen und dies über die Wohngebäudeversicherung zu regulieren. Schaden ca. 130,-€. Meine eigene Hausratversicherung übernimmt diese Schadensregulierung nicht und verwies mich an meinen Vermieter bzw. dies über dessen Wohngebäudeversicherung regulieren zu lassen. Nun habe ich Antwort vom Vermieter erhalten und mein Antrag auf Regulierung des Schadens wurde abgelehnt. Begründung: 1. Es liege in vorliegend Fall keine Haftungsverpflichtung seitens des Vermieters vor. Weiter wortwörtlich: Jeder handelsübliche Geschirrspüler hat einen Wasserstop, der bei verhinderter Wasserzufuhr das Gerät abschaltet. Bei jeder Störung erfolgen akustische bzw. optische Warnsignale. Eine sofortige Handlung des Verbrauchers ist erforderlich. In Rücksprache mit einer Herstellerfirma sowie mit einer Servicefirma für Geschirrspülgeräte, können wir die Einschätzung des Mangels von ihrem Monteur in keiner Weise teilen. Des Weiteren wäre in meinem Mietvertrag unter Punkt 5.11. eine Haftung des Vermieters für Schäden am Eigentum des Mieters ausgeschlossen worden. Meine Frage ist nun an Sie! Handelt es sich im vorliegenden Fall nicht doch um einen Leitungswasserschaden, welcher durch die Wohngebäudeversicherung reguliert werden sollte. Mich trifft ja für das kaputte Ventil an dem Wasserhahn auch keine Schuld und ich habe die Maschine nach dem Berken des Geräusches auch sofort ausgeschaltet. Einen Warnton hatte der Geschirrspüler auch nicht von sich gegeben, als sich der Schaden einstellte.Mein Monteur bestätigte mir schriftlich den eingetreten Schaden. Bitte teilen Sie mir bitte zeitnah per Email mit, ob ich den Schaden doch über die Wohn- gebäudeversicherung meines Vermieters regulieren lassen kann. Meine Email: JoachimBirkhahn@msn.com

Wohngebäudeversicherung, Regulierung, Schaden
Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

Handwerker, Heizung, Kostenvoranschlag, rechnung, Recht, Schaden

Meistgelesene Fragen zum Thema Schaden