Auto abgemeldet. Schaden durch Wassereinbruch in die Garage. Haftung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Schaden ist ja nun eindeutig passiert, nachvollziehbar und nachweisbar. Nach deiner Schilderung klingt es nach einem Elementarschaden - trotzdem wirst du hier keine belastbare Antwort bekommen. Beispielsweise ist unklar, wieso du Beiträge zahlst, obwohl die Ruheversicherung prämienfrei gewährt wird. Des Weiteren ist fraglich, ob es sich bei der Tiefgarage um eine öffentliche Fläche handelt...

Warum fragst du nicht einfach deinen Versicherer, ob Deckung besteht!?

obwohl die Ruheversicherung prämienfrei gewährt wird

das meinte meine Versicherung nicht oder anders: Anfang des Jahres bekam ich eine Rechnung und fragte die Versicherung, warum ich zahlen sollte, wo der Pkw doch abgemeldet ist. Die Versicherung meinte, solange der Wagen nicht veräussert ist, müsse ich zahlen. Eine Anrechnung der Zahlung käme dann, wenn a) der Wagen verkauft wird oder b) der Wagen wieder angemeldet würde.

Verstanden habe ich nicht, aber ich habe gezahlt.

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@sol222

Dein Versicherungsvertreter hat keine Ahnung!

Wenn du "Ruheversicherung Kfz" googelst, wirst du die Wahrheit selbst herausfinden.

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Wenn Du den Wagen nur abgemeldet hast, endet die Versicherung automatisch.

Hast Du der Versicherung aber gemeldet, dass die Abmeldung nur vorübergehend ist dann kannst Du den Vertrag ruhen lassen mit Ruhestandversicherung. Dann wäre das Fahrzeug für bis zu 18 Monate weiterversichert.

Prüfe Deine Versicherungsunterlagen wegen des Deckungsumfangs.