Mir wurde Diebstahl unterstellt, kann ich Schadenersatz verlangen?

5 Antworten

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Ist doch eher fuer den Ladendetektiv peinlich. Stell Dir mal vor der verklagt Dich jetzt weil du nix geklaut hast!

Du kannst bestimmt einen Anwalt finden, der sich dieser tragischen Sache annimmt und versucht etwas für Dich herauszuhauen. Allerdings ist es mit Anwälten ebenso wie mit Ärzten: Ihre Arbeit ist oft vergeblich aber nie umsonst. Und ob Du mit dieser dünnen Story auch nur einen Cent herausschlagen kansst, daran habe ich tiefste Zweifel. Wenn das Aussprechen der Vermutung einer Straftat schon allein ein schadensersatzpflichtiger Umstand wäre, müßte unser Staat Milliarden von Euro Schadensersatz bezahlen und das in jedem Jahr. Genau das -Aussprechen von Vermutungen über eventuell strafbare Handlungen- geschieht nämlich jeden Tag 10.000fach und zwar durch die Polizei. Wieso sollten da für Detektive strengere Maßstäbe gelten. Und im übrigen: Vor vielen Läden steht ein Schild mit der Aufforderung keine Taschen mitzunehmen. Stand so was da auch? Falls ja, würde das für Dich eine Lachnummer!

Hallo, mach bloß nicht solchen Wind deswegen. Diese Vorgehensweise ist doch legitim, Kaufhausdetektive machen doch nur ihren Job. Klar ist es unangenehm !!! Nun hat es dich erwischt, nimm es locker.

Erfahrungsgemäß sind Menschen von Natur aus neugierig und sensationslüsternd. Du kannst sicher sein, dass die die dich kannten den Ausgang der Kontrolle garantiert aus sicherer Entfernung weiterhin beobachtet haben. Enttäuscht keine Sensation über dich verbreiten zu können, haben sie die Angelegenheit längst vergessen, während du dir darüber graue Haare wachsen lässt.

Mir ist schon passiert, dass der Alarm ausgelöst wurde, weil an der Kasse diese Sicherung an der Kleidung nicht entfernt wurde. Peinlich war's mir auch aber was soll's, sollte ich die Kassiererin verklagen ?

Man steht so selten mal im Focus der Öffentlichkeit. Mit solch einer Aktion haben wir, du und ich, es eben auch einmal geschafft !!!! Also, trag es mit Humor ! K.

Ist der Ruf erst mal ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert :-)

Hat das Fernsehen live über den Fall berichtet? Stand er in den Tageszeitungen? Hmm... wahrscheinlich kam die Reportage im Radio - die habe ich verpaßt, da ich im Meeting war.

Weder üble Nachrede (Straftatbestand §186 StGB) ist hier anwendbar, noch ein konkreter Schaden ist entstanden. Hier gilt eher "wem der Schuh paßt, der zieht sich ihn an". Diesen Schuh würde ich nicht anziehen.

Mich hat auch schon ein paar Mal die Polizei angehalten, da sie dachten, ich hätte ein Handy beim Fahren in der Hand... war dann nur der Toröffner :-)

Man sollte die Dinge nicht so ernst nehmen und vor allem die eigene Bedeutung nicht überschätzen. Was sollte sich denn herumsprechen? Wenn das schon die Runde macht, dann sicher auch die peinliche Story für den Detektiv.

Lebtest Du in den USA, hättest Du nun ausgesorgt, denn dort wird für fast alles Schadensersatz geleistet.

Bei uns musst Du Dich leider mit einer anschließenden Entschuldigung zufrieden geben.

Die Angelegenheit war nicht nur für Dich, sondern auch für den Ladendetektiv peinlich.

Darum: C`est la vie