Gerät des Vermieters beim Putzen kaputt gegangen - muss ich dafür zahlen?

5 Antworten

Von der Rechtslage mal abgesehen: Ist so ein Schlauch nicht ein Artikel den man für wenige Euro im Baumarkt kaufen kann und über den zu streiten sich im Normalfall weder für Vermiter noch für Mieter lohnt?

Das ist Arbeitsgerät des Hauses, was für die Pflege zur Verfügung gestellt ist. Dafür ist der Vermieter veranwortlich

So wie ein Schneeschieber, wenn die Hausbewohner die Schneeräumung machen müssen.

Würde er eine 450,- Euro Kraft dafür anstellen, wäre es ja auch seine Sache.

Nur ein Dienstleister, der etwas gegen Rechnung macht, der bringt sein Arbeitsgerät mit.

Hat der Vermieter den Schlauch zur Verfügung gestellt, ist er auch für die Reparaturkosten zuständig.

Da aber solche Kleinteile wie Ventile im Baumarkt nur wenige Euros kosten dürften, würde ich mir überlegen, ob ich dafür einen Streit vom Zaun brechen würde.

Normalerweise ist es Sache des Vermieters, wenn etwas in der Wohnung kaputt geht, dass du nicht mit Absicht zerstört hast! Es sei denn, es steht was anderes in deinem Mietvertrag

Muss ich den Schaden nun zahlen und ein neues Ventil kaufen oder ist das eine Sache des Vermieters?

Rechtlich gesehen muss der Vermieter nur Verschleiß an bereitgestellten Gerätschaften ersetzen, kein Beschädigungen.

Auch wenn du das natürlich ganz anders anders siehst, das ist ein Schaden, der nur durch achtloses Fallenlassen des Schlauchs auf harten Boden verursacht sein kann und durchaus als in deiner Nutzungszeit entstanden auch von dir behoben verlangt werden darf :-O.

Willst du da ersthaft für ein paar EUR Heranziehung deiner Kaution rsikieren oder es dir mit einem Vermieter verscherzen, der eine denkbare Mieterhöhung aussprechen kann?

G imager761