Kleinanzeigen Verkäufer möchte Schadensersatz verlangen?

Hallo liebe Community,

ich habe eine dringende Frage und bräuchte einen Rat bzw. Einschätzung zum folgenden Thema:

Und zwar habe ich vor ca. 1 Woche ein iPhone 11 über (eBay) Kleinanzeigen gekauft.

In der Anzeige stand, es sei nur das Display beschädigt, aber technisch einwandfrei und ohne weitere Mängel und auch per Chat meinte er dies.
Ich habe es über die "sicher bezahlen"-Funktion von Kleinanzeigen selbst gekauft, welches einen Käuferschutz enthält, falls z.B. das Produkt beschädigt oder garnicht erst ankommt.

Es wurde versendet und kam innerhalb von ein paar Tagen bei mir an.

Es wurde ordentlich ausgepackt, einngeschaltet und benutzt.

Dann ist mir aufgefallen, dass das Gerät einen technischen Defekt hat und zwar funktioniert die Face ID nicht, welche sehr wichtig ist.

Dies schilderte ich dem Verkäufer samt Bildern und Text.

Dieser meinte er könnte es sich nicht vorstellen dass etwas defekt sei außer äußerlich das Display.
Nach vielem herumschreiben einigten wir uns auf den Rückversand.

Ich ging auf Problem melden bei sicher bezahlen im Chat und leitete den Rückversand ein, damit ich mein Geld zurückerhalten kann.

Diese schickten dem Verkäufer eine E-Mail, in der er dem Rückversand zustimmen sollte.

Allerdings lehnte er es plötzlich ab und meinte dann per Chat, ich sei ein Betrüger und falls es genauso defekt bei ihm wieder ankomme, würde er über einen rechtlichen Weg Schadensersatz von mir fordern.

Ist dies überhaupt rechtens?

Ich habe keine Ahnung was ich tun soll, da ich lediglich nur ein Handy kaufen wollte welches funktioniert und jetzt soll ich eventuell Schadensersatz zahlen…

Ich bitte um schnelle Hilfe, einen Rat oder sonstiges!

Liebe Grüße!

betrug, Recht, Schadensersatz, ebay Kleinanzeigen, Kleinanzeigen
kein Warmwasser, seit Wochen, was machen?

Hallo zusammen,

Vorgeschichte: Neubau (2022) Bei den einigen Nachbarn haben sich die Durchlauferhitzer nun eine Wasserpfützen am Boden gebildet. Daraufhin haben die Handwerker den Hersteller kontaktiert und vorsichtshalber alle Geräte ausgetauscht. (Gewährleistung) Naja nach ein paar Tagen ist mein Durchlauferhitzer als einziger komplett ausgefallen. Das Display flackert und ein Neustart hilft nicht.

  • Also am 13.05.2023 ist der Durchlauferhitzer ausgefallen.
  • Habe am selben Tag noch den Vermieter informiert
  • Der Vermieter hat den Immobilienentwickler informiert (am Montag)
  • der Immobilienentwickler weiter an den Handwerksbetrieb.
  • Handwerksbetrieb an den Hersteller vom Durchlauferhitzer.

Mit dem Vermieter habe ich keine Probleme, er ist erst mal Vermieter und wir versuchen gemeinsam das Problem zu lösen. Aber wir wissen jetzt nicht wie wir richtig druck aufbauen können. Denn ich stehe jetzt schon knapp 1 Monat ohne Warmwasser.

Am Telefon bekomme ich nur den Immobilienentwickler. Aber der verweist unser nur das es keine Termine mehr für solche Kleinigkeiten gibt. Trotzdem aber muss ja der Handwerksbetrieb seine Gewährleistung nachkommen. Aber leider bekommt man keinen vom Betrieb ans Telefon, denn dort kommt nur ne Info "Mailbox voll". Beim Hersteller bekommt man keine Auskunft weil, natürlich Datenschutz. Mein Vermieter und ich wissen jetzt leider nicht mehr weiter was man machen kann. Denn ich persönlich würde ja selber mir einen temporären Boiler einbauen (auf kosten des Vermieters) aber das Problem ist das dort Elektronik drin ist die mit der Wärmepumpe und Fußbodenheizung zusammen kompatibel sein müssen den die sprechen elektronisch untereinander (WTF, habe ich noch nie gesehen), laut Hersteller.

Jetzt die Frage kann man nicht diesen Handwerksbetrieb irgendwie "zwingen" den Schaden zu reparieren????

Was wäre jetzt das beste

Handwerker, Mieter, Recht, Schadensersatz, vermieter, wohnung
Wie lange ist es zulässig, das FA über Jahre Steuerprüfungen durchführt??

Wir haben in unserer Firma 2010 eine Steuerprüfung durchlaufen, die trotz Klärung aller offenen Fragen und Ausgleichszahlungen für das Jahr, ohne Begründung des FA, alle seitdem folgenden Jahre bis heute, eine Steuerprüfung nach sich gezogen hat. Wir haben einen Anwalt, der uns immer wieder Geduld angeraten hat, es gäbe auch für das FA Gesetze und verbindliche Fristen, dass stehen wir einfach durch.

Max. 7 Jahre war damals seine Aussage, danach ist es nicht mehr rechtens von Seitens des FA's , weiter zu prüfen ohne rechtl. Grund. Dieser bestand schon 2017 nicht mehr, nach zig Besprechungen, zuarbeiten, aufarbeiten und freiwilligen höheren Vorrauszahlungen für das folgende Steuerjahr.

Damit sie einfach weitermachen konnten, wurde jedes Mal kurz vor Fristablauf, willkürlich irgendein Grund genommen, ohne Rücksprache mit dem Anwalt oder unserem Steuerberater und oft so kurzfristig, um angemessen Zeit für Nachweis und Einspruch zu haben, obwohl 3 oder mehr Monate völlige Funkstille herrschte.

Das machen wir nun schon 12 Jahre so, haben schon 3 Geschäftsführerwechsel in dieser Zeit erlebt und immensensen Zeit-& Mehraufwand für jede Jahressteuererklärung.

Wir sind es so leid, ist das denn wirklich rechtens, das das FA so viele Rechte hat? Was können und dürfen wir tun, um endlich aus diesem Vorwurfsverdacht zu kommen, der nie Straftatbestand bekam? Nachdem der Mitarbeiter des FA nichts finden konnte, war es augenscheinlich für ihn unerträglich, womit er scheinbar persönliche Emotionen in seine Arbeit legte, die wir seit 12 Jahren nun dulden müssen.

Es muss doch auch für diesen Bearbeiter irgendeine verbindliche Frist geben, einen höheren Vorgesetzten, dem er Bericht erstatten muss, der jetzt endlich einen Schlussstrich zieht.

Aber ich habe nur noch das Gefühl, daß sie gar nichts mehr prüfen wollen, sondern uns nur noch aufgeben sehen wollen, durch mürbe machen. Die ständige psychische Belastung und Überraschungsangriffe, seitens des Bearbeiters, ist mittlerweile so unerträglich und belastet uns auch privat immer wieder sehr, so daß wir tatsächlich drüber sprechen alles hinzuschmeissen und es hinterlässt immer weniger einen Funken an Wehmut dieses Land zu verlassen, so im Stich gelassen und denunziert fühlen wir uns von diesen Behörden.

Keine Motivation mehr, wenn wir nicht mal wisse n für was das gut sein soll...wer hat einen Rat?

Vielen Dank

Finanzamt, Schadensersatz, Steuerrecht
Nachmieter springt ab, Miete weiter zahlen?

Hallo allerseits,

vor kurzem habe ich meine Wohnung gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten. Mein Vermieter hatte mir angeboten, dass er selbst nach Nachmietern schauen kann, so dass ich eher aus der Wohnung ausziehen kann. So weit so gut. Insgesamt haben jetzt mehrere Besichtigungen statt gefunden und Ende August teilte mir der Vermieter mit, dass ein Nachmieter gefunden wurde und jetzt der Mietvertrag finalisiert wird. Dieser wurde dann auch laut Vermieter dem neuen Mieter verschickt. Darauf hin habe ich meine neue Wohnung bereits zum 1. September anmieten können.

Nun schreibt mir der Vermieter vor wenigen Tagen, dass der Nachmieter abgesprungen sei, obwohl dieser vorher noch bekräftigt hat, die Wohnung nehmen zu wollen sowie unsere Küche abkaufen zu wollen. Der Mietvertrag wurde verschickt, aber nicht unterschrieben.
Nun will der Vermieter, dass ich noch weiter in der Wohnung bleibe bis ein neuer Mieter gefunden wurde. Muss ich nun weiter Miete zahlen?

Wichtige Info: Die gesamte Kommunikation lief über WhatsApp ab, somit habe ich alle Aussagen schriftlich.

Rein rechtlich bin ich der Meinung, dass mir durch die Zusicherung, dass ein neuer Mieter die Wohnung zum 15.09. nehmen wird Schadensersatz zusteht für die Doppelte Miete die durch das Abspringen des Nachmieters zusätzlich entsteht. Sonst hätte ich meine Mietwohnung gar nicht erst zum 01. September angemietet, sondern erst einen Monat später.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Mietrecht, Schadensersatz
Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz
DPD Paket wurde bei Abwesenheit angeblich an mich zugestellt?

Guten Tag Community,

ich sehe mich momentan mit folgendem Problem konfrontiert:

Ich habe vor einiger Zeit ein Paket bei dem Händler Gorillasport bestellt.

Dieses wurde diesen Freitag durch die DPD an mich zugestellt - oder sollte vielmehr an mich zugestellt worden sein. Denn ich bin bereits am Vortag zu meiner Familie in eine andere Stadt abgereist.

Da mir bewusst war, dass ich das Paket nicht entgegen nehmen können würde, wählte ich im online-Tracking zum einen die Option aus, das Paket nächsten Montag, den 13.12 zuzustellen, zum anderen besprach ich zur Absicherung mit einem guten Nachbarn, das Paket, falls es doch zugestellt wird, für mich abzuholen und in der Wohnung zu sichern.

Kurz um, wider Erwarten erhielt ich letzten Freitag per Mail die Mitteilung, dass das Paket an mich erfolgreich zugestellt wurde. Sobald ich diese Mail las, rief ich direkt bei dem Nachbarn an, dieses Paket so schnell wie möglich aus dem Treppenhaus (einzig möglicher Ablageort) abzuholen. Nur musste dieser mir leider mitteilen, dass kein Paket im Treppenhaus, Balkon oder so aufzufinden sei.

Schon bei der letzten Bestellung durch die DPD wurde das Paket ohne klingeln einfach im Treppenhaus abgeworfen und nur durch Zufall sah ich den Fahrer und konnte das Paket dann nehmen.

Das Problem dieses Mal ist, dass es sich um eine große Bestellung handelt (Artikelgewicht von 27kg) und unser Wohnhaus von jederman ohne Schlüssel einfach zugänglich ist. Ein so großes Paket ist durch die Glastüre sehr leicht zu sehen und binnen 5 Sekunden zu entwenden.

Ich habe mich bereits bei der DPD gemeldet und es wird nun eine Fahrerbefragung angefordert.

Gorillasport habe ich auch geschrieben, erhielt allerdings die Antwort, dass das Paket laut DPD zugestellt wurde, sowie: "Da man bei uns keine Liefertermine angeben kann muss der Fall weiter von DPD bearbeitet werden."

Wie soll ich in diesem Fall handeln? Ab wann sollte ich meinen Anwalt hinzuführen?

Grüße

Diebstahl, Recht, Schadensersatz
Für das Austreten aus einem Amt soll ich "Schadensersatz" bezahlen?

Für das Rücktreten von einem Amt soll ich nun für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern bezahlen.

Für Vorhaben, die weder mit mir noch mit durch mich verursachte Mitkosten was zu tun haben (keine Projekte auf meinem Namen offen).

Welche Rechtsgrundlage hat dies?

Ich kann diesen Beschluss offenkundig ad absurdum führen:

1. Ich habe von einem Recht gebrauch gemacht, für das bürgerrechtlich keine Strafe vorgesehen ist, das in der Tat beliebig ohne Angaben von Gründen möglich ist, insbesondere da ich weder offene Forderungen noch ein nicht abgeschlossenes Projekt im Vereinsnamen habe.

Auch in der Satzung steht keine Geldstrafe für das Niederlegen eines Amtes als Nicht-Hauptvorstand.

Soll ich die verfassungsgetreue Freiheit auf Entscheidung eines freien Rechts etwa mit Geldstrafe begleichen? Hallo, spreche ich hier die Demokratie?

2. Logisch: Soll man dann jedem, der ein Amt wechselt einen potenziellen Sicherungsfonds abknüpfen? Sollen Mitglieder, die austreten, eine Leben an Mitgliedsbeiträgen zahlen für den potenziellen Schaden? Soll ich Elon Musk auf $220 Mrd. verklagen, weil ich einen finanziellen Schaden davon habe, nicht er zu sein?

Was unterscheidet denn dieses Gedankengut von faschistischen, anti-demokratischen Grundsätzen?

Soll jede informelle, unverbindliche Forderung eines Gesamtvorstandes stets erfüllt werden und sonst mit Geldstrafe belegt werden?

Auffällig ist auch, dass dies als SEPA-Auftrag durchgeführt werden soll - warum denn nicht als schriftliche Rechnung? Damit ich mich etwas einschüchtern lassen soll ohne einen Einspruch?

Geld, Finanzen, Kredit, Recht, Schadensersatz, Schulden, Verein, Vereinsrecht, Vorstand
Wie wird Schadensersatz bei Verzug des Bauträgers berechnet?

Hallo zusammen!

Ich habe vor Kurzem eine Immobilie gekauft - diese wird vstl. ein halbes Jahr später fertig gestellt sein, als ursprünglich geplant (in dem mit dem Bauträger geschlossenen Kaufvertrag ist der Fertigstellungstermin eindeutig fixiert).

Eine pauschale Schadensersatzregelung, die ursprünglich Bestandteil des Kaufvertrags war, haben wir vor Unterzeichnung des Vertrags beim Notar bewusst streichen lassen, da sie uns zu niedrig schien. Mit dem Bauträger haben wir uns bereits auf eine Nutzungsausfallentschädigung verständigt - offen ist noch der Schaden, der uns durch die Verzögerung mit Blick auf Bauzeit- und Bereitstellungszinsen etc. zusätzlich entstanden ist.

Meine Frage ist, wie ich den Schaden, den ich ggü. dem Bauträger geltend machen möchte, konkret berechne.

Meiner Meinung nach berechnet sich der Schaden folgenderweise:

• Der Bauträger hat die in dem Verzugszeitraum angefallenen Bauzeit- und Bereitstellungszinsen zu tragen. • Unsere Zinsbindung beträgt 20 Jahre. Wir fangen allerdings ein halbes Jahr später mit der Tilgung an, als ursprünglich geplant. Wir profitieren am Ende nur 19,5 Jahre von der Zinsbindung. Die Restschuld ist bei 19,5 Jahren Tilgung natürlich höher als bei 20 Jahren. Meiner Meinung nach müsste der Bauträger für die Differenz der Restschuld (20 Jahre vs. 19,5 Jahre) aufkommen. • Von den oben aufgeführten Kosten (Bauzeit-/Bereitstellungszinsen; Differenz Restschuld), die wir ggü. dem Bauträger geltend machen wollen, müssten, so würde ich annehmen, die Sollzinsen abgezogen werden, die wir in den ersten sechs Monaten hätten zahlen müssen, wäre die Wohnung fristgerecht und nicht mit sechs Monaten fertig gestellt wurden.

Ich wäre Euch / Ihnen für spontane Unterstützung sehr dankbar. Ein konkretes Rechenbeispiel würde unter Umständen helfen.

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße!

Schadensersatz, Bauträger
Liegt ein Schadenersatzanspruch vor?

Hallo,

vergangenes Jahr habe ich für mein Haus Fenster bestellt, welche dieses Jahr im März eigentlich hätten angebracht werden sollen. Die Firma hat jedoch die Rollkästen falsch ausgemessen, sodass die Fenster nicht eingebaut werden konnten. Natürlich musste ich mir die für den Einbau eingeplanten Tage frei nehmen, damit jemand Zuhause ist. In der Zwischenzeit wurde ich vertröstet, die Fenster wurden bei mir im Garten abgestellt und nicht wieder mitgenommen, bis ich darauf bestanden hatte. Nach reichlichen Telefonaten und neuen Messungen, sind die Fenster heute geliefert worden. Beim Einbauen wurde nun aber festgestellt, dass die Isolierung für den Rollkasten nicht passt, beziehungsweise ich hatte mit dem Firmenchef abgesprochen, dass eine andere Isolierung eingebaut wird. Nun haben die Angestellten der Firma das falsche Isolierungsmaterial dabei und werden wahrscheinlich länger brauchen um die Fenster einzubauen. Ich als Kunde bin wütend. Nicht nur über die schlechte Kommunikation zwischen Angestellten und Firmenchef oder über die Beschädigung der Hausfassade durch schlampiges Arbeiten sondern auch darüber, dass es bereits insgesamt zum fünften Mal der Einbau verschoben wird und/oder sich hinaus verzögert. Mittlerweile wäre ich soweit, der Firma zu sagen, sie kann alle Fenster mitnehmen und ich bestelle bei einer anderen Firma, wenn sie nicht bereits drei Fenster ausgebaut hätten.

Was kann ich tun? Kann ich Schadenersatz einfordern? Bei der Hausfassade glaube ich nicht, dass ich Sachbeschädigung einklagen kann, da ich keine Fotografien der Fassade vor dem Aus- und Einbau gemacht habe.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen!

Mit Grüßen

Bitle

anspruch, Schadensersatz
Stellen die Autoübergabe-Rückgabeprotokolle - als elektronisches Dokument mit elektronischer Unterschrift auch als die einzigen Beweismittel Urkundenbeweis dar?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Mietwagen gemietet. Bei der Fahrzeugübergabe bzw. Rückgabe habe ich meine Unterschrift in elektronischer Form am Handy Touchscreen ( Smartphone) abgegeben. Daher wurden keine Unterlagen übergegeben. Und diese Unterschrift habe ich lediglich Zweck die Fahrzeugübernahme/Rücknahme abgegeben. dass bedeutet, ich habe davon gar nichts gewusst, dass es sich mit diesem elektronischen Unterschrift um einer Übergabe/Rückgabeprotokoll handelt, das wurde auch von der zuständigen Mitarbeiter vor Ort nicht erklärt. Jetzt behautptet der Autovermieter, dass neue Schaden von mir verursacht worden sind. Ein Schadenfall wurde gegen mich geöffnet. Ich habe die Schadenbehauptung bzw. Schadenersatzforderung abgelehnt und erklärt, dass der Mitarbeiter nur mündlich bestätigt hat, dass diese Schäden am Auto ihm bekannt sind und schon am Auto waren. Außerdem habe ich auch Fotos mit Datum/Uhrzeitstempel gefordert, um den Zustand des Fahrzeugs vergleichen zu können. Das wurde leider nicht nachgekommen. Autovermieter mitgeteilt hat, dass Fotos aufgenommen werden, nur nachdem die Schäden festgestellt werden. Der Autovermieter hat noch wörtlich geantwortet: “Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und auch von Ihnen unterzeichnet. Den Neuschaden haben Sie auf dem Rückgabepokoll mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Die Beschädigung am Fahrzeug wurde bei Rückgabe des Fahrzeugs ordnungsgemäß erfasst und anhand Digitalfotos dokumentiert. So ist ausgeschlossen, dass eventuell nachfolgende Beschädigungen zu Ihren Lasten gehen“. Vieles deutet für mich darauf hin, dass ich als Opfer der Schadensregulierung ausgewählt wurde. In diesen Fall, Erfüllt diese Elektronische Unterschrift - am SmartHandy Display- die gesetzliche Schriftform? Stellen diese Übergabeprotokoll/Rückgabepokoll - als elektronisches Dokument mit elektronischen Unterschrift versehen sowei auch als die einzige Beweismittel- Urkundenbeweis im Sinne des Gesetzes dar? Ich freue mich sehr auf Ihre Anrwort und vielen Dank im voraus Mit Freundlichen Grüßen

Schadensersatz, Unterschrift
Vermietung: Schadensregulierung & Anwaltskosten

Im Streit um die Schadensregulierung (Wohnungsauszug) einer vom Mieter beschädigten Tür und Zarge hat dieser nun einen Anwalt eingeschaltet. Der Mieter möchte seine Mietkaution zurück. Er ist der Meinung, seine Versicherung hätte mit der Zahlung von 300€ (Zeitwert) meine Ansprüche als Vermieter abgedeckt.

Der Kostenvoranschlag des von seitens des Mieters bestellten Schreiners für die Reparatur belief sich jedoch auf ca. 1600€. Neue Tür inkl. Zarge wäre noch teurer gewesen, da die Tür ein Sonderformat hat und auch das Mauerwerk bei Zargenaustausch beschädigt worden wäre. Deshalb meine Entscheidung, im nachhinein vielleicht die verkehrte, die Reparatur selbst durchzuführen.

Die Kosten der von mir durchgeführten Reparatur für Zeit und Material von ca. 1000€ habe ich mit der einbehaltenen Kaution und der gezahlten Versicherungssumme verrechnet.

Zwei Fragen:

  1. Ist mit der gezahlten Versicherungssumme von 300€ der Schaden für den Mieter bereits abgedeckt? Denn nur mit dieser Zahlung erhalte ich keine funktionsfähige Tür! Kann ich nicht zusätzlich die Mietkaution verrechnen, um den Schaden einigermaßen auszugleichen? Wie sieht die Rechtslage aus?

  2. Muss ich akzeptieren, dass ein vom Mieter eingeschalteter Anwalt mir beim 1. Schreiben seine Gebühren von ca. 150€ in Rechnung stellt? Muss ein Anwalt nicht vom Auftraggeber bezahlt werden?

Anwaltskosten, Mietrecht, Schadensersatz, vermieter
Reinigung nicht rechtzeitig fertig, Anspruch auf Schadenersatz?

Ich habe am Dienstag (28.01.) meine beiden Blazer in die Reinigung im hiesigen Einkaufszentrum gegeben. Ich wurde gefragt, ob mir Samstag als Abholtag reichen würde - ich meinte, ja das wäre okay, ich würde dann am 01.02. (das war der Samstag) Vormittag die beiden Blazer abholen. Dieses Datum wurde auch auf meinem Abholschein vermerkt und ich bezahlte gleich in bar.

Leider habe ich es am 01.02. Vormittags nicht geschafft und war erst 19:40 an der Reinigung (die machen 20 Uhr zu). Da hieß es dann die Blazer seien beide noch nicht fertig. Für mich eine Katastrophe, da ich von Montag bis Donnerstag ein Seminar in meinem neuen Job hatte - das erste und ja - absolute Anzugspflicht. (Sorry, bin frisch ausgelernter Azubi und habe wirklich nur zwei Anzüge). Da glücklicherweise mein Zug am 03.02. erst 12Uhr fahren sollte, sagte ich der Frau in der Reinigung, ich würde dann gleich am Montag zu Ladenöffnung (10 Uhr) wieder kommen. Da die Reinigung dort nur eine Annahmestelle/Abholstelle hat und die Klamotten andernorts gereinigt werden, hoffte ich das sie Montag da sein würden.

Ich kam Montags 10 Uhr wieder, die Blazer waren nicht da. Die Mitarbeiterin konnte ihren Fahrer iwie nicht anrufen und wusste nicht, ob die Blazer überhaupt mit in der Lieferung waren... Ich meinte ich würde 11:30 noch mal wieder kommen, ging derzeit durch das Einkaufszentrum und probierte mir einen neuen Anzug an, den ich zurück legen lies. 11:30 war immernoch nichts da. Die Mitarbeiterin lachte nur und meinte wiederholt es sei nicht ihre Schuld.

Ich kaufte also den zurückgelegten Anzug. Morgen werde ich die Blazer abholen, heute ging das leider nicht, da ich noch Termine hatte.

Habe ich eine Chance, dass die Reinigung den neuen Anzug bezahlen muss? Schließlich musste ich Blazer und Hose kaufen, da zusammen gewürfelte Teile ja leider immer zusammengewürfelt aussehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

reinigung, Rückzahlung, Schadensersatz

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