Nachbarschaftshilfe bei Renovierung - muss man für Schäden haften?

5 Antworten

Hat der Schädiger eine Haftpflichtversicherung, die Gefälligkeitsschäden beinhaltet,ist er grundsätzlich auch bei Freundschaftsdiensten gut geschützt.

Der Versicherer übernimmt die Regulierung aller Schäden, die der Kunde grob oder leicht fahrlässig verursacht. Doch Vorsicht: Ob die Gesellschaft bei privaten Gefälligkeiten wirklich zahlt, hängt von den Tarifbedingungen ab. So ist etwa der Bereich Umzugshilfe oft von vornherein aus dem Leistungsspektrum ausgeschlossen. Außerdem nutzen einige Anbieter die Argumentation der Gerichte und verweigern die Zahlung unter Berufung auf den stillschweigenden Haftungsausschluss.

Nein, man ist von der Haftung nicht befreit, wenn es ein Schaden ist, f+ür den man haften müßte.

Was hilft ist eine Privathaftpflicht mit "Gefälligkeitsklausel."

Aber das gilt natürlich nur, wenn die Hilfe wirklich unentgeltlich war.

Hallo, wieso sollten Sie von der Haftung befreit sein ? Verschuldenshaftung gem. BGB !

Die Frage ob solche Schäden durch Ihre Privathaftpflicht gedeckt sind, ist eine andere. Das ist nur der Fall wenn sogenannte Gefälligkeitsschäden Teil der Bedingungen sind.

VG,

Wenn man Nachbarn hilft, auch unentgeltlich, haftet man als Helfer, wenn man einen Schaden verursacht. Dazu gab es eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 5 U 311/12)

Du hast das Urteil entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

Es ist eine Einzelfallentscheidung i.S. Stromschlag.

Das hat aber mit der Frage nichts zu tun.

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Natürlich muss man für verursachte Schäden aufkommen, auch wenn der Schaden bei einer Nachbarschaftshilfe bzw. einer Gefälligkeit eingetreten ist. Für diese und andere Fälle gibt es die private Haftpflicht.