Zahlt das die Privathaftpflicht des Mieters wenn er eine Leitung / Kabel anbohrt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sehe das genauso wie Niklaus: die Frage ist nämlich, ob der Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Man kann nämlich nicht ein großes Loch in die Wand bohren nach dem kölschen Motto: es is et immer jut jejange.....

Grundsätzlich haftet dein Mieter für Schäden dieser Art, und wenn seine Versicherung den Schaden nicht übernimmt muss er es aus eigener Tasche bezahlen, und du lieber Althaus als Vermieter hast vermutlich ziemlichen Ärger mit diesem Mieter.

Das kommt darauf an, ob das der Haftpflichttarif hergibt. Bei meinen Kunden würde das bezahlt. es soll aber auch Versicherungen geben, di das nicht übernehmen.

Die 5 Antworten, die hier vor2,5 Jahren gegeben wurden, sind immer noch aktuell und sollten Dir auch weiterhelfen können.

Geht es um ein anderes Problem, solltest Du eine selbst verfasste Frage einstellen, damit wir wissen, worauf wir noch antworten sollen..

Dann frag Deinen Mieter mal, ob seine Privathaftpflicht auch Mietsachschäden übernimmt. Ganz heikel wird die Sache natürlich, wenn da ein Kabel liegt, wo es nicht hingehört. Es gibt nämlich Installationszonenen nach DIN-Norm. Was ist, wenn sich der Bauherr damals nicht daran gehalten hat? Diese Frage werde ich Dir -möglicherweise- beantworten, wenn Du sie gestellt hast!

Ganz wichtiger Hinweis, wenn hier die Normen nicht eingehatlten wurden, trift den Mieter keine Schuld und ist somit frei von der Haftung. Und wenn er nicht haften muss, zahlt auch die Haftpflicht (zurecht) nicht.

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