Wie wird ein Teilkasko Schaden abgerechnet?

2 Antworten

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Soweit die Werkstatt bereit ist die Schadenabrechnung via Abtretungserklärung mit Deinem Versicherer zu übernehmen, musst Du bei Abholung nur die vertraglich vereinbarte SB bezahlen.

Die Werkstatt rechnet mit der Versicherung ab.

Die Selbstbeteiligung musst du direkt bei der Werkstatt bei der Abholung des Wagens bezahlen.