Schaden durch heruntergefallenen Blumentopf – wer haftet?

3 Antworten

Wenn man bei starkem Wind oder Sturm einen Blumentopf auf dem Fensterbrett stehen lässt handelt man grob fahrlässig und so muss auch der Topfeigentümer für den Schaden aufkommen der an dem Auto entstanden ist.

Wenn Du den Blumentopf nicht festgemacht hast, handelst Du wohl fahrlässig, was zu Problemen führen könnte mit Deiner Haftpflichtversicherung.

Normalerweise würde ich sagen, dass das die Haftpflichtversicherung des Blumentopfbesitzers abdeckt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Blumentopf nicht fahrlässig ungesichert auf der Fensterbank stand, dann könnte es Leistungsminderung geben.