Wir haben einen Schaden an der Gartenhecke, die Axa will erst Jahre abwarten bis sie reguliert, ist das so in Ordnung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na, ich weiß nicht so recht.

Die Thuja ist ja offensichtlich tot und wurde nicht "vorübergehend" eingepflanzt. Außerdem machst Du ja nicht eine Wertminderung des Grundstücks geltend, sondern willst Ersatz für den verschmorten Heckenabschnitt.

Der Standpunkt der AXA ist deshalb ziemlich windig, zumal das Urteil tatsächlich nicht einschlägig ist.

Nachvollziehen kann man, dass die AXA abwarten will, ob sich die Hecke erholt. Ob dieses Zuwarten aber über eine Wachstumsperiode hinausgehen sollte - fraglich.

Ein beauftragter Gutachter hätte doch feststellen können (müssen), ob das Gehölz noch "lebensfähig" ist und - viel wichtiger - zu erwarten ist, dass das Gehölz den "Brandanschlag" dauerhaft wegstecken kann.

Aber selbst dann steht Dir m.E. Schadensersatz zu, da die Hecke ja sicherlich nicht zum Spaß dort gepflanzt wurde sondern als Sicht- oder Windschutz. Diese Aufgabe kann sie in ihrem jämmerlich Zustand nun nicht erfüllen.

Da Du eine Rechtsschutz hast, was spricht dagegen mal mit einem versierten Anwalt das Thema zu erörtern?

Würde das Urteil so stimmen, hätten Forst- oder Baumbesitzer (Gemeinden) deren Hecken oder Bäume bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen ja auch keinen Ersatzanspruch, da sich die Pflanze ja (zumindest theoretisch) irgendwann mal erholen könnte.

Hallo Jürgen, danke für die schnelle und kompetente Antwort. Auch wir haben das Gefühl das die Antwort passend gemacht wurde . Also eher anwalt als da einspruch einlegen ?

0

Gegen  ein Urteil des BGH kann man nur schwer "anstinken"!

Abwarten, nicht ärgern, nur wundern!

Das kann man sehr wohl - die Urteile haben nichts mit der Sache zu tun - die Versicherung sollte sich mal geschulte Leute suchen und nicht die Leute verarschen.

1