Autoschaden durch Sturm auf fremdem Parkplatz- wer haftet?

2 Antworten

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Es zahlt auf jeden Fall Deine Teilkasko.

Ob der Eigentümer des Baumes haftbar gemacht werden kann, klärt dann die Versicherung, damit hast Du nichts zu tun.

Wie schon gesagt: es haftet die Teilkasko. Allerdings leider nur für den Fahrzeugschaden. Wenn Du beispielsweise einen Mietwagen in Anspruch nimmst oder ein merkantiler Minderwert verbleibt, dann trägst Du den zunächst. Den Eigentümer des Baums kannst Du nur in dem Fall in Anspruch nehmen, wenn er erkennbar vorhandenen Schadzuständen nicht nachgegangen ist. Das aber dürfte sehr schwer nachweisbar sein.