15-jähriger Junge zerstört Handy durch anrempeln an Bushaltestelle.

4 Antworten

Bitte erkläre das nochmal: Wer hat das Handy aus der Hand gerissen? Und hat der Junge das Handy oder die Tochter angerempelt? Warum mußte das Mädchen in einer Menge oder in der Nähe von Wartenden an einer Bushaltestelle denn nicht damit rechnen, dass sie oder das Handy angerempelt werden könnte? Würde sie in einer solchen Situation auch meinen, z. B. Kontaktlinsen einsetzen zu müssen oder würde ihr das zu unsicher erscheinen? Wie alt ist das Handy denn und hat es überhaupt noch einen positiven Zeitwert?

Mit 15 Jahren ist man im Grundsatz schon deliktsfähig, wobei man sich allerdings darüber streiten könnte, inwiefern die Voraussetzungen des Absatzes 3 der nachgenannten Vorschrift hier einschlägig sind:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html

Die Eltern des Knaben dürften hingegen aus der Aufsichtspflicht heraus sein, denn in diesem Alter kann man Minderjährige schon ohne Maulkorb und Fußfessel aus dem Haus lassen.

Allerdings sehe ich da gleich mehrere Probleme auf Dich zukommen: Was bitteschön heißt denn "anrempeln"? Absicht? Versehen? Und: Wird an einer Bushaltestelle nicht ständig gerempel? Da muß man schon ziemlich blöd sein um da ein so teures Ding wie ein Smartphone in der Hand zu halten, womit sich die Frage des Mitverschuldens stellt, möglicherweise einhergehend mit der völligen Entlastung des Remplers. Schließlich und endlich: Ob bei dem Knaben denn was zu holen sein wird? Wohl nur, wenn der eine Haftpflichtversicherung hat und deren Sachbearbeiter sind mit allen Wasern gewaschen und werden die vorzitierten Argumente mit absoluter Sicherheit vorbringen.

Selbsthilfe 
Fragesteller
 14.03.2013, 09:53

Nach der Schule mit dem Handy in der Hand an der Bushaltestelle zu stehen halte ich nicht für unüblich (blöd ?).

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heinerbumm  14.03.2013, 12:48
@Selbsthilfe

An Bushaltestellen muss jeder damit rechnen, dass man angerempelt werden kann. Somit dürfte hier ein Mitverschulden anzunehmen sein. Das gilt nicht nur für Bushaltetstellen, sondern für alle Ansammlungen mehrere Menschen wie z. B. Märkten, Volksfesten, in Kaufhäusern etc. Dies gilt auf Busahltestellen umso mehr, da man weiß, dass hier besonders viele Kinder und Jugendliche sind, bei denen noch eher mit Rempeleien und Kappeleien gerechnet werden muss, als wenn nur Erwachsene da sind.

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barmer  14.03.2013, 13:09
@Selbsthilfe

Üblich ist es leider, aber trotzdem blöd. Jedenfalls, wenn da genug zum Unterhalten sind.

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Der Verursacher, so ihm denn ein Verschulden nachzuweisen wäre.

Allerdings nur dann, wenn er die erwartbar hohen Reparaturkosten oder gar Ersatzbeschaffung aus eigenen Mitteln (so er die denn hätte) leisten kann. Andernfalls wäre ein Zahlungstitel nur bei entsprechenden Einkünften vollstreckbar jahrelang ziemlich wertlos.

Die Eltern wären aus der Nummer jedenfalls raus und müssten nicht einmal ihre Privathaftpflichtversicherung mit Versicherungseinschluss des Kindes bemühen, die ihnen im Leistungsfall durchaus kündbar wäre.

G imager761

Ich würde auch mal auf die Haftpflicht tippen....