Wer muss zahlen wenn ein Fahrrad gegen ein Fahrzeug fällt?
Guten Abend
Als ich von der Arbeitsstelle gekommen bin, habe ich mein Fahrrad zu Hause an den Zaun gelehnt und abgeschlossen. Als ich zur Poststelle ging und wiedergekommen bin, stand es immer noch dort. Nach kurzem Aufenthalt zu Hause ging ich mit meiner Freundin in die Stadt. Als ich nach dem Weihnachtseinkauf wiederkam, parkte ein Fahrzeug unmittelbar nebem meinem Fahrrad, welches zudem auch noch umgefallen ist. Nun möchte der Fahrzeughalter den Schaden ersetzt haben. Doch da ich nicht zugegen war, bin ich mir nicht sicher, ob Dritte zu diesem Vorfall beigetragen haben. Der Sicherheitsabstand konnte nicht eingehalten werden, da das Fahrzeug ca. 2 Stunden nach Abstellen des Fahrrades dort geparkt wurde. Der Halter wirft mir vor, mein Fahrrad nicht sachgemäß befestigt zu haben, da es nur am Rad selbst abgeschlossen wurde, nicht aber zusätzlich am Zaun angeschlossen war. Nun müsste ich wissen, wer für den Schaden aufkommen muss, wenn der Fall vor Gericht kommen sollte, da sie Polizei entgegnete dass der Vorfall Zivirechtlich zu verhandeln ist. Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Ich schließe mich hier meinen Vorrednern an und gehe noch einen Schritt weiter.
Bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs geht man von einer sogenannten Gefährdungshaftung aus. Dies bedeutet, dass bei einem Schaden, der im Zusammenhang mit dem Fahrzeug (an Ihrem Fahrrad) entstanden ist grundsätzlich von einem schuldhaften Verhalten des Fahrzeugführers ausgeht.
Ich sehe hier also eher den Autofahrer in der Situation beweisen zu müssen, Ihr Fahrrad nicht angefahren zu haben.
Viele Grüße
Roland Möller
den Autofahrer trifft sicher eine Teilschuld, denn so wie Du den Fall schilderst, war nicht davon auszugehen, dass das Fahrrad umfallen kann. Des weiteren gibt es keine Vorschriften, wie man ein Fahrrad abzustellen hat. Wenn der Fahrer dann auch noch feststelllt, dass das Fahrrad nicht "ordnungsgemäß" am Zaun befestigt war, dann soll er doch die Vorschrift nennen, wie dies zu geschehen hat.. Ausserdem hätte er bei erkennen der Gefahr nicht dort parken dürfen, oder wenn schon, dann hätte er das Fahrrad so hinstellen müssen, dass es nicht umfallen kann.
Genau !
§ 1 StVO
1.Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2.Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.
Während § 1 StVO "nur" einen stets beachtenswerten didaktischen Grundsatz festhält, stellen Verstöße gegen § 1 II StVO eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch kann durch entsprechendes Verhalten ein (Mit-)Verschulden begründet werden.
Ich würde diese Sache so meiner Privathaftlicht melden und hinzufügen das das Fahrrad nicht von selbst umgefallen sein kann. Die Versicherung kann dann entscheiden, ob sie einen Gutachter einschalten will. Der wird das sicherlich klären können. Ich halte das auch für einen versuchten Versicherungsbetrug. Vermutlich ist ein Vorschaden vorhanden. Ist der Unfall denn der Polizei gemeldet worden? Gibt es eine Tagebuch-Nr.?
Ich gehe davon aus, dass der Autofahrer beim Einparken Dein Fahrrad touchiert hat und es deswegen umgefallen ist. Nun ärgert er sich dermaßen über seine Blödheit, dass er die Schuld bei Anderen sucht.
Lass Dir nicht von dem Autofahrer erzählen wie es passiert ist! Der kann Dir sonst was auf die Nase binden. Ohne Fremdeinwirkung ist es garantiert nicht umgefallen. Wohlmöglich hat >er< den Schaden verursacht - oder wie Du selbst vermutest ein Dritter.