Wieso soll ich als (Grundschuld-) Gläubiger an Finanzamt aus Pfändungs/Überweisungsbeschluss zahlen?

1 Antwort

Schließe mich der Beurteilung von Meandor an und ergänze:

Die Pfändung des Rückgewährsanspruchs erfasst auch den in der Zwangsversteigerung aus der Grundschuld über die gesicherte Forderung hinaus etwa erzielten Übererlös.

Die Pfändung geht allerdings ins Leere, wenn der Rückgewährsanspruch vorher wirksam an einen Dritten, beispielsweise einem nachrangigen Grundschuldgläubiger abgetreten ist.

Empfehlung: Schreibe ans Finanzamt, dass Grundschuld und Forderung noch in voller Höhe bestehen, Rückgewährsreife also noch nicht eingetreten ist, und Abtretungen und Pfändungen - nicht - vorliegen.

genau; Hintergrund ist nämlich, dass sich durch die Rückübertragung einer Grundschuld diese in eine Eigentümergrundschuld umwandelt; an dieser Eigentümergrundschuld setzt sich dann nach § 1287 BGB das Pfandrecht des Pfandgläubigers fort.

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@Guppy194

Eigentümergrundschuld... Das ist das Wort das ich gesucht habe!

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