Verluste aus Wertpapieren in EÜR buchen?

1 Antwort

wenn die Erträge verrechenbar sind - und nach deiner Beschreibung sind sie das - dann sind die Gewinne und Verluste auf die Gesellschafter aufzuteilen. Diese geben diese Erträge in der Steuererklärung an. Ich sehe das Teileinkünfteverfahren, das hier greift, wenn das Depot im Betriebsvernögen gehalten wird.

Und wo steht da etwas von Betriebsvermögen?

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@ROBlNEK

Zitat: mal angenommen eine GbR hat 2011 ein Wertpapier Depot eröffnet...

Was soll das denn sonst sein, wenn nicht Betriebsvermögen

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