Frage von armin321 01.02.2012

Lohnpfändung und Steuerrückerstattung, weiß das Finanzamt Bescheid?

  • Antwort von Franzl0503 01.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    armin: Solange dem Finanzamt kein rechtswirksamer gerichtlicher Pfändungsbeschluss des Gläubigers vorliegt, überweist es den Steuerrückerstattungsbetrag auf dein Konto.

    Für mich gänzlich unverständlich ist es, dass es dich als Student offensichtlich nicht interessiert und du bei deinem Chef auch nicht nachfragst, welcher der "verschiedenen" Gläubiger gepfändet hat. Scheinen dir die Folgen einer lädierten Bonität wirklich so unwichtig zu sein mit Schufa-Einträgen, Schuldnerregister, Besuch des Gerichtsvollziehers, Mobiliarpfändungen, Lohn-und Gehaltspfändungen?

  • Antwort von PHAgentur 03.07.2012

    An deiner stelle hätte ich den Arbeitgeber gefragt von wo die Lohnpfändung gekommen ist. Es ist nicht gerade für dich Hilfreich wenn Du bei der Steuererklärung ein Konto von einen Freund / Bruder da angiebst. Wenn das beim Finanzamt vorliegt und Du bei der Steuererklärung falsche Konten angiebst da kann das Finanzamt auch noch ein verfahren wegen Betrug anhängen, was für dich dann weitere Kosten verursacht. Ich würde das an deiner stelle auf keinen Fall machen.

  • Antwort von FREDL2 02.02.2012

    Das Finanzamt überweist an einen Deiner Gläubiger, wenn dieser dem FA einen Pfändungs- und Überweisungbeschluss vorgelegt hat.

    Dein Arbeitgeber kann Dir sagen, welche Schulden mit der Lohnpfändung erfüllt werden sollen.

    Warum begleichst du nicht Deine Schulden mit der Steuerrückerstattung? Von alleine verschwinden die nicht.

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