Neubau mit Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Hallo zusammen, ich baue zur Zeit ein Fertighaus neu, aktuell erkennt das Finanzamt mein Arbeitszimmer in der Wohnung als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit an und ich kann alle KOsten absetzen.
Welche Kosten vom Neubau kann ich nun künftig absetzen: a) Als Handwerkerleistungen b) als Haushaltsnahe Dienstleistungen c) Kann ich den anteiligen (auf das Arbeitszimmer bezogenen) Herstellungspreis des Hauses absetzen? Wenn ja wie? AfA?
1 Antwort
a und b) Nein, die Leistungen sind nicht "haushaltsnah" erbracht worden, sondern für die Erstellung des Gebäudes. Dort hat es Deinen Haushalt noch nicht gegeben.
a und b) Nach Deinem Einzug sicher, so wie das andere auch können.
c) Ja, anteilige AfA