Bargeld-Erbe

4 Antworten

Kinder haben einen Freibetrag von 400 TEUR. Sofern nicht noch weitere 350 TEUR vererbt werden ist das Finanzamt außen vor, jedenfalls bei der Erbschaftsteuer. Was Dir nämlich nicht bewußt zu sein scheint ist, dass man als Erbe auch für Steuerschulden des Erblassers haftet und zwar im selben Umfange wiíe der: Bei Steuerhinterziehung muß man für die vergangenen 10 Jahre die hinterzogene Steuer nachzahlen. Wenn das "Schwarzgeld" sein sollte, bist Du immerhin noch für 7 Jahre in der Haftung. Wie gesagt, das ist alles graue Theorie, wir wissen ja nicht, aus welchen Quellen das Geld stammt. Und da man bei Bargeld die Zahlungswege nicht nachvollziehen kann, könnte das bei einer Scheidung ein echtes Problem und zwar aus Nachweisgründen geben.

hast du Interesse einen Imbiss übernehmen? ich habe eine Kontena steht in Grundstück von Markt Center in Stadt Verl

Erbe gehört in dein Anfangsvermögen, mindert also deinen Zugewinn, wel es vom Endvermögen bei Scheidungsantrag abgezogen würde :-)

Und mit dem Tod deines Vaters gibt es auch ein Nachlassverzeichnis, mindestens dass im Kosteninteresse des Nachlassgerichtes, Bankunterlagen über Kontenstand und deine Erbquote, die diese Einkunftsart nachvollziehbar und beleghaft macht.

Das Erbschaftssteuerfinanzamt hat sich nicht gemeldet und wird es auch nicht, solange deine Erwerbe aus Schenkung und Erbe innerhalb von 10 Jahren unter 400.000 EUR blieben :-)

G imager761

Erbe gehört in dein Anfangsvermögen, mindert also deinen Zugewinn, wel es vom Endvermögen bei Scheidungsantrag abgezogen würde :-)

Logisches Denken und die Kenntnis der Grundrechenarten, scheinen nicht Deine Stärken zu sein!

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Das Geld zerrinnt einem förmlich zwischen den Fingern und Du hast es ausgegeben, ohne es zu merken.

blnsteglitz hat mit Sicherheit recht, schau lieber noch mal nach ;-))