Finanzamt Rechnungen in welcher Form präsentieren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einer Bestellung über die Seite wird die Bestellung automatisch in eine Liste mit den verkauften Produkten aufgenommen...

Ich kenne das Portal nicht und werde auch nicht darauf klicken aber ich gehe davon aus, dass dies der Hinweis für den Verkäufer ist, dass diese Ware verkauft wurde.

Dann sollte auf jeden Fall diese Seite ausgedruckt werden und als Beweis für den Verkauf gelten. Im Übrigen gehört es natürlich zu einem ordentlich Unternehmen dazu, dass die Verkäufe auch in einer Buchführung (anfangs wohl am besten Einnahme-Überschuss-Rechnung) festgehalten werden.

Einzureichen brauchst deine Freundin übrigens dem Finanzamt vorerst keine diesbezüglichen Unterlagen, aber die Belege zu der Buchführung müssen natürlich aufbewahren und erst auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt werden.

Welches Verständnis von Buchführung hat denn Deine Freundin als Gewerbeteibende?

Das Finanzamt wird sich absolut nicht dafür interessieren, welche Bestellungen vorgelegen haben, sondern an welchem Tag sie ausgeführt wurden und welche Umsätze sie gemacht hat und wann und in welcher Höhe die Zahlungseingänge stattgefunden haben.