Rückforderung Arbeitnehmer Sparzulage von 2001 durch Finanzamt

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Im Bundesgesetzblatt Teil I - 1970 - Nr. 63 vom 30.06.1970 wird für die Rückfoderung von Sparerzulagen eine Verjährungsfrist von 5 Jahren genannt.

Siehe auch hier: http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl170062.pdf%27]&wc=1&skin=WC

(ggf. musst Du das PDF direkt in deinen PDF-Reader laden damit es korrekt angezeigt wird)

Ob das jedoch der "letzte Stand" ist, vermag ich nicht zu sagen.

P.S.: war abzusehen, das der Link nicht komplett übernommen wurde. Google einfach mit: Rückforderung Sparzulage Verjährung - dann kommst Du auch zu dem Link.