"Grundsätzlich lügen Steuerpflichtige nicht"

2 Antworten

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AEAO zu § 88 Tz 2.

Beruht auf BFH VIII R120/75 vom 11. Juli 1978 <- okay, das habe ich jetzt nachgeguckt.

Ja, genau, das meinte ich! Ich hatte nur in dunkler Erinnerung, dass das früher etwas verbindlicher formuliert war; jetzt lese ich da im AEAO "für den Regelfall" und "kann". Aber vielleicht täuscht mich da auch meine Erinnerung...

Mein Unwissen in dieser Frage führe ich darauf zurück, dass ich fast nie Richtlinien oder Erlasse lese, weil ich die als einseitige Verwaltungsmeinung, die in keiner Weise rechtsetzend ist, meist ignoriere.

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@blackleather

Mach dir nichts draus. Es gibt eben AO-Spezialisten und es gibt Spezialisten in anderen Gebieten. Bei Lohn oder Kfz-Eigenverbrauch beispielsweise bin ich strunzdoof.

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@EnnoBecker

Ja, aber bei mir ist das eine Prinzipienfrage. Du bist hoffentlich nicht prinzipiell im Lohn oder Eigenverbrauch strunzdoof.

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@blackleather

Nehmen wir mal den Lohn.

Mir sind durchaus auch Feinheiten bekannt, die eine Lohnbuchhalterin vielleicht nicht kennt. Arbeitslohn von Seiten Dritter oder sowas.

Aber ich könnte keinen einzigen Lohn richtig rechnen und anmelden. Fragen über kurzfristige Beschäftigungen beispielsweise reiche ich ohne zu zögern sofort weiter. Ehe ich blödes Zeug daherrede.

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@EnnoBecker

reiche ich ohne zu zögern sofort weiter. Ehe ich blödes Zeug daherrede.

Ups. Dann bist du für manches Forum im Internet ohnehin überqualifiziert.

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@blackleather

Wenn ich hier so manche Frage sehe....

Deswegen hab ich bereits 2007 ein eigenes gegründet. Inzwischen ist es abgegeben an andere Moderatoren, aber mein Baby gedeiht :-)

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@blackleather

Werd ich hier nicht preisgeben.

Es gibt strenge Zugangsbeschränkungen. Es sollen nur Fachleute miteinander fachsimpeln.

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Etwas später, aber ich denke Du hadt das hier gesucht: Das Finanzamt braucht den Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern darf regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (AEAO zu § 173, Nr. 4.1).