vorauszahlung zu fruh ueberwiesen statthaft?
Hallo, ich muss Einkommenssteuer vorauszahlen an 4 Terminen im Jahr und habe nun versucht alles auf einmal im voraus zu bezahlen auf einen Schlag, also lange bevor diese Termine waren. das Finanzamt hatte etwas dagegen unbd sagt ich darf nur die genaue Summe zu den festgesetzten Termninen ueberweisen, wegen Verwaltungsaufwand. Sie haben mir zurueckueberwiesen. Ist das die richtige Vorgehensweise. Paragraph 37 sagt mir nicht, ob nicht ein Mensch die Freiheit hat, schneller zu ueberweisen. Ueber Antwort wurde ich mich freuen.
2 Antworten
Hallo, wo ist das Problem ? wenn das FA es dir schon nachvollziehbar begründet hat, was hindert dich daran das Geld unter das Kopfkissen zu legen und wie gewünscht 1/4 jährlich zu zahlen. Mit deiner gewollten Zahlweise überforderst du die Beamten, weil es dazu keinen Paragraphen gibt. ;-))) Also, mach dich dort nicht unbeliebt und zahl zu den festgelegten Terminen. K.
Genau das ist mir auch gerade passiert. Natürlich werde ich dem FA zurückschreiben und etwas nörgeln - schliesslich könnte es ja sein, dass ich den Rest des Jahres in der Karibik verbringen will, und ohne vorausschauenden Vorauszahlung müsste ich verspätet zahlen - und das mag das FA auch nicht.