Gilt es beim Finanzamt als Schenkung, wenn man jemanden für sein Konto bevollmächtigt?
Wenn man jemanden für sein Konto eine Vollmacht erteilt, dann hat er ja theoretisch freien Zugriff auf das Vermögen und kann das Geld auch abheben oder ausgeben. Wird das vom Finanzamt als Schenkung ausgelegt?
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Klare Antwort: Nein. Nicht die Vollmacht ist eine Vermögensmehrung, sondern erst die Zuwendung selber. Zuwendung kann insofern nur ein Geldbetrag sein, der dann auch dauerhaft beim Bevollmächtigten verbleibt und zwar mit Wissen des Vollmachtgebers.