Gebühr für Personalausweis und Reisepaß - Beleg aufheben? Ist der bei meinen Steuern anrechenbar?

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wenn du einen direkten Zusammenhang herstellen kannst, dass du den Ausweis speziell für berufliche Zwecke, für speziell eine Dienstreise benötigt hast, dann mag das FA das anerkennen.

Ich kenne nur einen Fall: ein Bekannter hatte einen Pass, musste kurzfristig nach Asien und benötigte per Express einen neuen, biometrischen Pass. Die Kosten wurden bei ihm (anteilig) anerkannt.

Sonst ist das Privatvergnügen. Ausweis und Pass benötigt jeder auch für Privatzwecke.

Soweit ich weiß, ist das für den Personalausweis nicht möglich, da man ihn ja auch privat braucht. Wenn Du den Reisepass beruflich benötigst, kannst Du ihn bei der Steuererklärung angeben.

Also Dinos, die Gebühren für Personalausweis und den Reisepaß muß jeder zahlen, ich fürchte, da kannst Du bei den Steuern nicht machen, da das eben jeden trifft. Und jeder der in Urlaub fährt (besonders außerhalb von Europa) braucht eben nen Reisepaß, wie heißt es so schön, das sind ganz normale Lebenshaltungskosten.