Zinsloses Darlehen bei den Eltern - droht Ärger mit dem Finanzamt?

2 Antworten

Dem Finanzamt sind lebzeitige Schenkungen eines Steuerpflichtigen schnurz, da sie keine Einkommensart darstellen. Zudem es ja keine Schenkung, sondern ein rückzahlbares Darlehen ist - was zu beweisen wäre (Vertrag).

Dem Erbschaftssteuerfinanzamt ebenso, es sein denn, du hättest innerhalb von 10 Jahren mehr als 400.000 EUR pro Elternteil geschenkt bekommen und im Erbfall wären offene Darlehensbeträge schenkunsgweise erstattet vereinbart und nicht von dir dem Nachlass als Forderung zuzuführen.

G imager761

Ja da kann Ärger vorprogrammiert sein. Das Amt will wissen, ob das geliehene Geld auch zurück gezahlt werden muss. Am günstigsten ist es, falls Du das Geld überwiesen bekommst, auf der Überweisung den Zusatz " als DARLEHEN " zu vermerken. Wenn Du die Rückzahlung belegen kannst ( kannst Du, lt. Angabe ) dann gibt es auch keinen "Trabbel". Habe ich mit meinem Sohn auch schon durch. Muss eben alles belegbar sein ! Das gehört zur deutschen Gründlichkeit :-) ! K.