Bekommt man Ärger, wenn man innerhalb der Familie etwas zum Freundschaftspreis verkauft?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grds. lösen sog. gemischte Schenkungen über die Differenz des Kaufpreises zum Verkehrswert oberhalb des Freibetrages Schenkungssteuerpflicht aus und berechtigen die unbegünstigten Miterben zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen: Innerhalb von 10 Jahren wäre der Schenkungswert degresiiv, d. h. jährlich 10% fallend, dem Nachlass hinzuzurechnen und ergeben den sog. fiktiven Nachlasswert, an dem sich die Pflichtteilsrechte der benachteiligten Erben bemessen.

Und innerhalb der Frist erworbene Vermögen wären dem Erbe zugerechnet und ergeben im Erbfall nachträglich (!) ggf. eine Erbschaftssteuerforderung über diese Gesamtsumme.

G imager761