Finazamt verlangt Kundenliste von mir zur Steuerlichen Erfassung
Hallo,
ich habe heute von meinem Finanzamt einen netten Brief bekommen, da ich ein Gewerbe angemeldet habe Dienstleistungen und Detektei möchte das Finanzamt von mir jetzt meine Kunden genannt bekommen um meine Anmeldung weiter zu bearbeiten.
Meine Frage diesbezüglich ist :
Kann das Finanzamt von mir verlangen, dass ich meine Kunden nenne, denn ich dachte mal das Kundendaten zu dem Datenschutz zählen und sie nicht mal eben so an dritte herausgegeben werden dürfen.
Wer kann mir helfen und mir eine Antwort dazu geben
2 Antworten
Bei einer Betriebsprüfung dürfte das FA ja auch sämtliche Abrechnungsunterlagen überprüfen. Ob da das Argument mit dem Datenschutz zieht, möchte ich in Zweifel ziehen, zumal das von Dir betriebene Gewerbe ohnehin von Gesetzes wegen keiner besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Was ich an der Sache allerdings nicht verstehe ist, was das FA mit der Gewerbeanmeldung zu tun hat. Hast Du das etwas falsch verstanden?
Solche Sachen kommen immer dann, wenn Du viele Einnahmen bar hast und wenig bzw. zu wenig versteuerst. Dann merkt das FA das Du eigentlich nicht von Deinen Einkünften leben kannst und es liegt der Verdacht nahe, das Einnahmen da sind, die nicht versteuert werden. Bei KFZ-Werkstätten ist das genauso. Das FA kennt die branchenüblichen Zahlen mit dehnen ein solches Business existieren kann. Wenn Deine Zahlen wesentlich davon abweichen, läuten da die Alarmglocken. Bei Kaufland verlangen die keine Kundenliste, da dort jeder bar zahlt. Kar ist, wenn Du dem nicht nachkommst, wird eine Betriebsprüfung und anschließende Steuerschätzung stattfinden.