Braucht Vater (geschieden)v.Sohn(über 18)Verdienstbescheinigung f.seineEK-St.Erklärung f.d.Finanzamt

2 Antworten

Hallo, ich selbst bin keine " Fachfrau " in Steuersachen. Ich antworte einmal, weil die Frage schon seit 2 Stunden unbeantwortet ist.

Ich kann mir als Laie nur vorstellen,dass hier geprüft werden soll, ob die angegebenen Unterhaltsleistungen zwingend notwendig im Rahmen der Gesetzgebung sind. Da der Enkel mit Sicherheit Kindergeldberechtigt ist, werden alle finanziellen Ausgaben die dein Sohn (freiwillig) für den Enkel leistet, also über seinen Unterhaltsanspruch hinaus, sich nicht steuermindernd auswirken. Mein Tipp, warte noch etwas, es melden sich erfahrungsgemäß noch Steuerexperten vom Forum. Gruß K.

Vermutlich hat dein Sohn seine Sohn (also deinen Enkel) in der Anlage Kind seiner Steuererklärung angegeben. Auch für Kinder über 18 (aber unter 25) gibts Kindergeld und Kinderfreibetrag, wenn die Kinder noch in Ausbilung, Studium etc. sind und die Einkommensgrenze (liegt bei ca. 8.000 EUR) von den Kindern nicht überschritten wird (Einkommensgrenze ist ab dem Steuerjahr 2012 entfallen, aber hier geht es wohl noch um Jahre 2011 oder älter?).

Ich würde daher empfehlen die angeforderte Verdienstbescheinigung einzureichen. Sonst könnte das FA den Kinderfreibetrag ablehnen. Wenn der Enkel außer dem Lehrgeld keine Einkünfte hat sollte die Lohnsteuerbescheinigung ausreichen.

Übrigens, Unterhalt an Kinder kann nur geltend gemacht werden, wenn das entsprechende Kind keinen Kindergeldanspruch mehr hat.