Pendlerpauschale - Zweitwohnsitz und Job in den Niederlanden...

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Wenn Sie Ihr Einkommen in den Niederlanden erarbeiten und in den Niederlanden versteuern, können Sie nicht beim deutschen Finanzamt die Pendlerpauschale geltend machen. Da die Pendlerpauschale steuerliche Berücksichtigung bei der Einkommenssteuer findet, müssen Sie auch Einkommen zu versteuern haben.

Informationen zur Pendlerpauschale auch hier: http://www.spesen-ratgeber.de/