Jobcenter fordert Unterlagen (Kontoauszüge) vom Partner der keine Leistungen bekommt?

Hallo,

ein Freund von mir lebt jetzt im März seit einem Jahr mit seiner Freundin zusammen. Er beginnt im März eine Ausbildung im geschützten Rahmen (finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit) und seine Freundin studiert und arbeitet in Teilzeit. Sie bekommt insgesamt knapp 1250€ netto vom Arbeitgeber und 250€ Halbwaisenrente.

Die Miete beträgt 1000€ warm, wovon jeder 500€ bezahlt. Sie ist die Hauptmieterin und er hat einen Untermietvertrag.

Er bekommt durch die Ausbildung 716€ Ausbildungsgeld, Fahrtkostenzuschuss und 280€ für die Miete vom JC.

Jetzt hat mein Freund erstmal einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und ein Schreiben vom JC bekommen, dass die Unterlagen (Kontoauszüge aller Konten) von seiner Freundin benötigen, was mich sehr wundert. Soweit ich weiß dürfen die zwar Auskunft verlangen, aber da seine Freundin keine Leistungen bekommt, muss sie auch nichts nachweisen.

Natürlich weigert sie sich auch, dem Amt mit dem sie nichts am Hut hat, private Unterlagen rauszugeben. Auskunft über Ihre Einkünfte würde sie aber geben.

Beide leben zwar zusammen, aber gewirtschaftet wird getrennt und es besteht kein gegenseitiger Einstandswille.

Jetzt meine Frage: Wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse angeben würde, hätte das negative Auswirkungen?

Er hat erstmal ein Schreiben aufgesetzt, aus dem hervorgeht, dass sie nach wie vor getrennt wirtschaften, nicht füreinander einstehen und das sie nichts mit seiner BG zu tun hat und er auch kein Recht hat, Ihre Unterlagen einzusehen bzw. weiterzureichen.

Vielen Dank im voraus

ALG 2, ALG II, jobcenter, Sozialrecht
Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern
Hartz 4 Pflegemutter kriegt wegen mir neue Probleme?

Meine Tante auch Pflegemutter lebt von Hartz 4 und ich (Pflegesohn) lebe seit ca. 3 Jahren mit ihr. Ich kriege Vollweisenrente, die aber für mein Lebensunterhalt genutzt wird. Hinzu bekommt meine Pflegemutter Pflegegeld und mein Kindergeld.
Im nächsten Monat werde ich anfangen zu Studieren und werde auch bei einem Freund von mir arbeiten (2300€ Brutto verdienst). Hinzu kommt, dass ich auch nach Aachen umziehen wollte, aber meine Tante verliert ihr Pflegegeld und die Vollweisenrente womit sie die Hausmiete etc. bezahlt hat. Die Wohnung wäre auch zu groß für sie alleine und wird nicht mehr ganz vom Jobcenter unterstützt. Soll ich dann einfach noch bei ihr angemeldet bleiben? Dann muss ich ja die hälfte der Mietkosten bezahlen und zusätzlich die Kosten meiner neuen Wohnung (werde mit meinem Kumpel der mich bezahlt umziehen). Trotzdem fallen ja die Pflegegelder weg weil ich ja mehr als genug verdiene. Aber als Werkstudent behalte ich die Vollweisenrente und mein Kindergeld. Somit kann ich für 3 Jahre die zwei Wohnungen bezahlen und danach kann man ja weitergucken... Meine Tante soll und will nicht aus ihrer Wohnung wegen mir ausziehen.

Wie ihr sieht habe ich ein Problem, weil ich mich unter unseren tausenden Gesetzen bei dem Thema wenig auskenne.

Eine Frage nebenbei: Wie wird das Jugendamt eig. reagieren, die wissen nur das ich studieren werde, aber auch direkt nebenbei mit 2300€ arbeiten?

Danke im vorraus!
Lg saili

Hartz 4, Hartz IV, Jugendamt, Pflegegeld, Sozialrecht, Werkstudent
Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

Rentenversicherung, Rente, arbeitsrecht, erwerbsminderungsrente, Recht, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
Sozialrecht und unangemessene Immobilien Verkauf bzw. Neukauf?

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem mit meiner Mutter 58 Jahre, schwerbehindert, Pflegestufe III und auf Dauer Erwerbsunfähig. Sie ist seit 2012 arbeitsunfähig erkrankt, 10/2014 hat Sie ein Haus und etwas über 100.000 € geerbt. Das Haus hat eine Wohnfläche von etwas über 100 qm und angeblich einen Verkehrswert von ca. 150.000 €. Die Probleme sind folgende:

1. Hat Sie das Erbe in der Zeit von zwischen 2014 bis Ende 2016 verlebt. Sie hat keine anderen Sozialleistungen erhalten. Das bedeutet das Sie keine Rentenzeiten erhalten hat.

2. Der Rententräger sagt, Sie sei erst seit ende 2017 zumindest teilw. Erwerbsunfähig, zahlt aber aufgrund der fehlenden Rentenzeiten ab 2014 keine EM-Rente, nach 31 Berufsjahren echt bitter. Das Berufungsverfahren läuft.

3.Das Sozialamt sagt, ihr stehen nur 90 qm Wohnfläche zu und verweigert deshalb Leistungen. Ein Widerspruchsverfahren und Eilverfahren läuft. Die sofortige Verwertung der Immobilie wird gefordert. In der Vergangenheit wurden Darlehen vom Jobcenter gezahlt in der Hoffnung das die EM-Rente kommt. Und sich die Leistungen gegenseitig verrechnen.

BTW: Tatsächlich ist alles noch komplizierter, z.B. weil die Immobilie schwer bis nicht veräußerbar ist, da in einem Quellgebiet gebaut wurde, aber ich versuche es einfach darzustellen. Würde das Sozialamt Ihre Behinderung und einen höheren Wohnraumbedarf anerkennen, wäre Ihr Wohnraum evtl. sogar geschützt. Sie ist mittlerweile seit über 1/2 Jahr ohne finanzielle Mittel, abgesehen vom Pflegegeld, und entsprechend physich und psychisch am Ende.

Jetzt zu mir: Ich habe mit 22 eine kleines Reihenhaus mit 81 qm Wohnfläche gekauft (Nachbarn verkaufen so für ca. 250.000 € / Kaufpreis damals 136.000 €). Mittlerweile sind Frau und Kinder dazugekommen und die Wohnfläche ist zu klein. Ich Pflege meine Mutter und kümmere mich um Ihre Behördenanliegen. Mein "Vermögen" steckt zu 95 % im Beton.

Ein Immobilientausch ist ausgeschlossen, da diese in unterschiedlichen Kommunen liegen und eines der Kinder bereits eine tolle Schule besucht.

Ich bin sicher, hier gibt es mehr Lösungen als ich im Moment sehe. Deswegen was für Handlungsalternativen haben wir und welche wäre ggfs. für meine Mutter die beste, damit bis zur Regelaltersrente, Ihre Existenz gesichert wird?

Sollte ich etwas vergessen haben, ruhig nachfragen.

Meine eigenen Gedanken dazu wären: Ich kaufe mir ein größeres Haus in der nähe. Sie zieht in mein Haus ein und verkauft Ihr Haus. Mit dem Erlös erwirbt Sie quasi ein Wohnrecht in meinem Haus. Folge: Sie hat angemessenes Wohneigentum, ich habe Eigenkapital. Probleme: Ich befürchte mein lokales Sozialamt könnte dann Probleme machen und ich hätte 2 Hypotheken abzutragen.

Gibt es bessere Lösungen / Ideen?

Aufgrund der Überschneidung verschiedener und komplexer Themengebiete, frage ich mich auch, wer uns hier abschließend beratend, unterstützen könnte?

Erwerbsunfähigkeit, Familie, Immobilien, SGB XII, sozialhilfe, Sozialrecht, Vermögen, Sozialamt
Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben

Hallo,

es geht darum: . Bin selbstständig, verdiene aber noch nicht genug, sprich ich verdiene ca 350 Euro momentan. Die Aussichten sind gut, das Ganze wird aber noch einige Zeit wohl dauern, bis ich soviel verdiene, dass ich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen bin (1-2 Jahre).

Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (Bedarfsgemeinschaft), wir haben 2 Kinder.

Für mich ist nicht das Arbeitsamt, sondern das Landratsamt zuständig.

Ich bekomme von meinem Fallmanager Stellen vorgeschlagen und muss mich auf die bewerben und natürlich auch eigeninitiativ muss ich mich bewerben, sprich 6 Bewerbungen pro Monat. Darf eine Vollzeitstelle nicht ablehnen.

Nun habe ich mich auf eine Stelle als Fahrer (Eigeninitiative) beworben. Vorstellungsgespräch war gut, durfte heute loslegen. Leider doch kein Arbeitsvertrag, es sind noch andere Bewerber da. Er kommt Ende der Woche auf mich zu hieß es heute. Aber das ist auch nicht das Problem.

Zu meiner Frage: Ich habe heute bei dieser Arbeit feststellen müssen, dass ich "Sachen" liefern muss, die ich aus religiösen Gründen nicht liefern darf. Wie soll ich nun vorangehen? Soll ich meinem Fallmanager mitteilen, dass ich die Arbeit aus religiösen Gründen nicht ausüben darf? Muss ich mit Sanktionen rechnen?

Andere Frage: Darf ich mir auch einen anderen Fallmanager wünschen? Ich habe das Gefühl, dass er mich einfach nur loshaben will...mir keine Stellenangebote schickt, die auf mein Profil passen. Er sucht keine langfristige Lösung mit mir, unterstützt mich einfach nicht. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass ich einen Kurs starte, das ca. 10 Monate geht. Am Ende ist man zertifizierter Java-Programmierer. In der Regel wird das vom Arbeitsamt 100% gefördert. Nur mein Fallmanager vom Landratsamt meinte, dass das nur dann gehen würde, wenn ich schon vorher eine Zusage von einer Firma hätte. (Wie soll das gehen, 10 Monate vorher?). Was meine Selbstständigkeit angeht, interessiert ihn das auch nicht wirklich...

naja sorry, wegen dem langen Text...hoffe jemand kann mir da ein wenig weiterhelfen

lg martin

ALG 2, Hartz IV, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht
Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

Arbeitslosigkeit, kinder, krankenkasse, sorgerecht, Sozialrecht, Vater, Mutter
12 Wochen Sperrzeit bei geplatzter Jobzusage unter Vorbehalt?

Liebe Leute,

Ich hatte Mitte November ein Bewerbungsgespräch, das positiv verlief und habe eine Jobzusage zum 01.01.2022 bekommen. Schriftlich, aber unter Vorbehalt der weiteren Coronamassnahmenentwicklung. Daraufhin hatte ich zum 31.12. meinen alten Job gekündigt, dieser war auch nicht mehr tragbar. Leitende Funktion, gute Bezahlung, aber Überstunden und Überarbeitung ohne Ende.

Ende Dezember verschob sich der Beginn auf den 15.01. und ich dachte mir perfekt, 2 Wochen Urlaub. Arbeitslos oder arbeitssuchend hatte ich mich nicht gemeldet, da ich dem Staat schlicht nicht für 2 Wochen auf der Tasche liegen wollte, bzw. mir der Aufwand dafür auch einfach zu groß war.

Nun erhielt ich jedoch vor ein paar Tagen den Anruf, dass man mich aufgrund der nunmehr verschäften Coronaregeln nicht mehr einstellen könne. Kann man auch verstehen, ist ein Job im Event-Gastrobereich und ich bat den nun doch nicht Arbeitgeber mir dies nocheinmal schriftlich mitzuteilen mit den Eckdaten -wann ich mich beworben hatte - wann das Gespräch war - wann man den Anfang verschob und wann man mir warum absagte. Dieses Schreiben habe ich auch erhalten.

Nun teilte mir das Arbeitsamt vorab der entgügltigen Entscheidung jedoch mit, dass ich aus deren Sicht ganz klar aus eigenem Verschulden arbeitslos sei und somit für 12 Wochen vom Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt sein werde. Ich hatte jedoch gelesen, dass auch die "berechtigte Aussicht auf eine neue Anstellung" ein trifftiger Grund sei um zu kündigen.

Hat jemand von euch bereits ähnliche Erfahungen gemacht`? Wie ist es ausgegangen? Oder wie ist eure Einschätzung? Die Zustände bei dem alten Job und ein Vorgehen gegen den nun doch nicht Arbeitgeber sollen hierbei keine Rolle spielen. Ersteres ist schwer zu beweisen und zweiteres möchte ich nicht, wäre wohl auch nicht möglich, da die Zusage unter Vorbehalt war.

Danke für eure Antworten.

Arbeitslosengeld, Sozialrecht
Nebeneinkommen ALG1 Anzeige wg. Betrug

Hallo,

der Grundsatz meiner Frage ist hier schon geklärt.... wer in den letzten 18 Monaten länger als 12 Monate.... soweit alles gut. Jetzt wird es kompliziert.

Bei meiner Meldung beim Arbeitsamt, war mir dies nicht bewusst. Ich habe ein Nebeneinkommen länger als 12 Monate neben meinem Beruf gehabt, bin dann arbeitssuchend geworden und habe es dem Arbeitsamt gemeldet. Trotz meiner Aussage das ich ein nebenberufliches Einkommen habe, wurde ich nicht darauf hingewiesen, weder auf die damit verbundene Verdienstmöglichkeit noch darauf das ich mich ja evtl. komplett Selbstständing machen könnte. Da mein Nebeneinkommen ähnlich hoch war wie mein Gehalt, war dies ein erheblicher Verlust. Da teilte ich der Dame auch mit, trotzdem bekam ich keinen Hinweis.

In den darauffolgenden Monaten bin ich dem Job ohne Bezahlung weiter nach gegangen. Habe die 15 Stunden nicht überschritten und wurde dann aber nach einigen Monaten vom Zoll geladen. Das Amt verlangt nun das ausgezahlte Geld zurück.

Ich weiss das es ein Urteil gibt, dass ein Beklagter das Geld UND seinen Nebenverdienst behalten durfte, obwohl er es nicht gemeldet hatte. Das Urteil kam aus Köln. Kann mir hier jemand was zu sagen? Mal ganz abegesehen von der falschen Beratung mit der ich letztendlich auch beim Zweigstellenleiter des Amtes gewesen bin UND der mir Recht gebeben hat was die Falschberatung betrifft. Da war aber schon ein Verfahren eigeleitet.

Nachdem ich erfahren habe, dass der Zoll eine Untersuchung eingeleitet hat, habe ich beim Arbeitsamt gefragt, wie ich denn die Rechnungen stellen kann, ohne das ich nur 165 verdienen darf. Auch hier wieder kein Hinweis. Es kamen so sinnvolle Hinweise wie "Künstler" melden sich auch teilweise ab. Sie müssten Sich dann hier abmelden und können dann verdienen was sie wollen. Sie sind dann aber nicht Krankenversichert. Die Option habe ich gezogen und da ich nur am WE arbeite, blieben die unversicherten Tage überschaubar. Ergebnis: Das Arbeitsamt sperrte mir erneut die Zahlung für einen ganzen Monat. 4x 2 Wochenendtage sind mehr als 15 Stunden Arbeit in der Woche. Das ich an den Tagen aber nur 2-3 Stunden gearbeitet habe, hat das Amt nicht interessiert.

Ich musste mich erneut arbeitslos melden. Eine andere Dame das selbe Lied. Sie dürfen nur 165 Euro verdienen. Unfassbar.

Was mehr als ungerecht ist, ist die Tatsache, dass ich den Nebenjob (nach 18:00 Uhr und am Wochenende, keine 15 Stunden in der Woche) in vollen Umfang ausüben konnte, neben meinem Hauptjob. Der Hauptjob geht flöten und mir ist es nicht erlaubt den Nebenjob weiter auszuüben. Er hat meinen 09:00 bis 18:00 Uhr Job vorher auch nicht beeinflusst und ich stand für das Arbeitsamt jeder Zeit zur Verfügung. Alle Termine eingehalten. Ich bin von 3500,- € auf 1047 gefallen. Das kann es doch nicht sein. Gibt es hier Urteile?

Kann mir jemand ein oder ein paar Urteile nennen in denen der ALG1 Empfänger gewonnen hat?

Zu allem Überfluss habe ich jetzt noch eine Klage wegen Betruges...

Alg 1, ALG II, alg1, nebenjob, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht