Meine Krankenkasse weigert sich, mir Krankengeld auszuzahlen. Bis wann muss ich eine Klage erheben?

2 Antworten

Manche Ansprüche verjähren schon nach 6 Monaten. Andere erst nach 2 Jahren.

tirdo153 
Fragesteller
 15.12.2022, 18:05

Welcher gibt in meinem Fall? Oder kannst Du mir bitte Quelle angeben?

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Meine Krankenkasse weigert sich, mir Krankengeld auszuzahlen.

das stimmt ja so nicht

kannst du mal ein paar Eckdaten nennen
ab wann AU, ab wann KG?

wann hat Firma Verdienstbescheinigung zur KK geschickt?

der Antrag ist in Bearbeitung, möglicherweise bist du zu ungeduldig

orgel  15.12.2022, 17:01
ich warte seit Anfang November 2021 auf Krankengeld

Da würde ich aber auch langsam ungeduldig werden...

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tirdo153 
Fragesteller
 15.12.2022, 17:21
@orgel

Ja klar! Ich vermute die spielen auf Zeit und willen mir gar kein Krankengeld auszahlen. Ich kann ausergerichtlich nichts mehr machen, deshalb beabsichtige ich eine Klage zu erheben.
Kannst du mir bitte sagen, wann verjähren meine Ansprüche auf das Krankengeldauszahlung?

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Schubert610  15.12.2022, 17:27
@tirdo153

wenn es ein Arbeitsunfall war, dann ist in erster Linie die BG dafür zuständig, die KK zahlt nur aus, aber die BG bewilligt dann das Verletztengeld.
Wie verhält sich denn dieser gesamte Fall?
Du mußt schon mal alles erzählen.

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orgel  15.12.2022, 17:37
@tirdo153

Die Frage ist, ob es sich um einen Krankengeld- oder Verletztengeldanspruch handelt. Aber ich würde jetzt auch von den 4 Jahren Verjährungsfrist ausgehen.

Wenn die Krankenkasse keine Entscheidung trifft, kann beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage eingereicht werden, die frühestens 6 Monate nach Stellung des Leistungsantrages eingereicht werden kann.

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tirdo153 
Fragesteller
 15.12.2022, 18:03
@orgel

Danke für Deine hilfreiche Antwort!
Kannst Du mir bitte noch sagen was ist genau als Leistungsantrages gemeint?
-Mein Telefonat an die KK der ich einen Tag nach dem Arbeitsunfall getätigt habe?,
-oder meine schriftliche Aufforderung zur auszahlung des Krankengeldes die ich Anfang September an KK eingereicht habe?,
-oder muss ich noch irgendeinen Leistungsantrag stellen?
Wer und wann entscheidet, ob es sich um einen Krankengeld- oder Verletztengeldanspruch handelt?

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Schubert610  15.12.2022, 18:06
@tirdo153

war es ein Arbeitsunfall der von der BG anerkannt wurde?
Dann bekommst du Verletztengeld
war es kein anerkannter Arbeitsunfall dann bekommst du Krankengeld von der KK

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orgel  15.12.2022, 18:12
@tirdo153

Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit (AU-Bescheinigung des Arztes) stellt bereits einen Leistungsantrag dar...

https://www.finkenbusch.de/?p=2821

Zum Thema Verletztengeld hat Schubert610 die bereits ausführlich geantwortet. Ich hoffe der Arbeitsunfall wurde überhaupt bei der Berufsgenossenschaft gemeldet? Frag dort mal nach, wie Stand der Dinge ist.

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tirdo153 
Fragesteller
 15.12.2022, 17:02

AU ab 01.11.2021, KG ab 01.11.2021, da ich einen Arbeitsunfall in der ersten 6 Wochen Beschäftigung hatte. Keine Ahnung wann hat mein AG ein Verdienstbescheinigung zur KK geschickt. Ich warte schon über einen Jahr auf das Krankengeld ich bin also nicht ungeduld. Kennst du dich in Sozialrecht aus? Wann verjährt mein Ansprüch auf Krankengeldauszahlung? Ausergerichtlich geht leider nicht.

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Schubert610  15.12.2022, 17:05
@tirdo153

sorry habe mich verlesen, dachte 2022

wenn es ein Arbeitsunfall war, solltest du dich mal mit deiner BG in Verbindung setzen

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tirdo153 
Fragesteller
 15.12.2022, 17:25
@Schubert610

OK, aber ich weiß nicht wieso. AU vorzeigen? Krankengeld zahlt doch Krankenkasse aus. Denn warum KK behauptet "Alles ist in Ordnung, bitte warten."?
Nicht böse gemeint, das ist mein erstes Arbeitsunfall.

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Schubert610  15.12.2022, 17:29
@tirdo153

wenn es ein Arbeitsunfall war, dann ist in erster Linie die BG dafür zuständig, die KK zahlt nur aus, aber die BG bewilligt dann das Verletztengeld.

Wie verhält sich denn dieser gesamte Fall?

Du mußt schon mal alles erzählen.

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tirdo153 
Fragesteller
 15.12.2022, 17:57
@Schubert610

Dann wäre die BG in Verzug und meine Krankkenkasse wurde mir das mitteilen. Aber die Mitarbeiter meiner KK behaupten, dass alles in Ordnung ist und ich muss nur warten. Auf meine schriftliche Aufforderung haben die gar nicht reagiert.
Ich bin auf keinem Fall schuldhaft für das eventuelle Verzug. Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet mir das Krankengeld auszuzahlen und deshalb will ich die einklagen. Falls nicht die KK schuldhaft ist sondern die BG, dann BG hat Probleme.

Ich hatte einen Arbeitunfall. Habe das Telefonisch bei KK und AG gemeldet. Dann habe ich AU an KK und AG eingereicht. Alles ordentlich, nachweisbar und fristgerecht. Trotzdem bis heutigen Tag habe ich kein Krankengeld bekommen.

Teile mir bitte mit, bis wann muss ich die Klage erheben. Ich möchte nicht, dass meine Ansprüche verjähren, und gleichzeiitig will ich vor Weihnachten ruhe haben.

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Schubert610  15.12.2022, 18:04
@tirdo153

Noch einmal
wenn du einen Arbeitsunfall hattest, dann bekommst du kein Krankengeld von der Krankenkasse, sondern du bekommst Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, dein Arbeitgeber muß der Berufsgenossenschaft (BG) deinen Arbeitsunfall melden, die Krankenkasse zahlt dann nur aus was die BG bewilligt hat, nicht die Krankenkasse ist dein Ansprechpartner sondern die BG, erst wenn die BG es als Arbeitsunfall anerkannt hat geben sie der KK den Auftrag die Auszahlung zu tätigen.
und noch einmal
wie verhält sich dieser ganze Fall?
Du mußt schon alles erzählen

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Andri123  15.12.2022, 18:29
@Schubert610

Anspruchsgegner wäre also die BG? Demnach wäre es vollkommen sinnlos, die Krankenversicherung auf Untätigkeit zu verklagen.

Zu den Verjährungsfristen lese ich nur, dass diese ab der Zustellung des Bescheides über die Leistungspflicht beginnen.

Hintergrund der Frage ist vermutlich, dass das Jahr nach dem Leistungsfall in 2 Wochen abläuft. Aber eine einjährige Verjährungsfrist wird es vermutlich nicht geben. Zumal ja noch kein Bescheid vorliegt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjkoPPJi_z7AhWSy6QKHegQACUQFnoECAsQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fpersonal%2Fhaufe-personal-office-platin%2Fjung-sgbvii-113-verjaehrung-22-beginn-der-verjaehrung-199_idesk_PI42323_HI2318527.html%23%3A~%3Atext%3DAm%25206.3.2018%2520erleidet%2520der%2C)%2520beginnt%2520am%252020.3.2019.&usg=AOvVaw2KRe0lGFPInLWSRlc8ufMD

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tirdo153 
Fragesteller
 15.12.2022, 18:40
@Schubert610

Ich bin zur Arbeit gekommen und nach ca. 6 Std. bin gerutscht und auf den Boden gefallen. Ich bin dann mit Krankenwagen nach Krankenhaus abgeholt und wurde mir Körperverletzung diagnostiziert. Ich bin noch an demselben Tag nach Hause gekommen. Ich musste mich dann regelmäßig bei einer Orthopäde erscheinen, der meine Verletzung kontrolliert hat. Ich war insgesamt ein Monat lang krankgeschrieben. Einen Tag nach dem Unfall habe ich dem AG und KK die AU nachweislich, ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht. Ich habe dann mehrmals meine KK nach Krankengeld gefragt und die haben immer gesagt, dass diese in Bearbeitung ist und ich nur warten muss. BG hat sich bei mir nicht gemeldet und ich habe mich auch bei BG nicht gemeldet. Bis heutigen Tag habe ich kein Kranken- /Verletztengeld bekommen.

Also ich muss mich immer nach einem Arbeitsunfall bei BG melden und nach Verletztengeld fragen? Denn meine KK hatte mich mehrmals verarscht. 

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Schubert610  15.12.2022, 18:52
@tirdo153

Dein Arbeitgeber hätte das als Arbeitsunfall melden müssen, ob es dann von der BG als Arbeitsunfall anerkannt worden wäre ist ein andere Sache, wenn sich die BG überhaupt nicht bei dir gemeldet hat, dann hat das dein Chef auch nicht an die BG gemeldet, und somit ist es offiziell kein Arbeitsunfall.
wenn du neu in der Firma warst und in den ersten 4 Wochen krank geworden bist, dann bekommst du von der Firma keine Lohnfortzahlung sondern die KK ist dann für dich zuständig.
wenn du schon länger in der Firma warst ,dann bekommst du ganz normal deinen Lohn wenn du 6 Wochen AU bist, das nennt man Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Man kann dir hier wirklich nicht richtig helfen weil deine Infos alle nur Tröpfchenweise kommen.
Ich hatte schon einmal geschrieben, Du mußt hier die ganze Geschichte erzählen wenn man dir helfen soll.

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tirdo153 
Fragesteller
 15.12.2022, 19:07
@Andri123

Vielen Dank für Deine Hilfreiche Antwort!
Soll ich mich also mit BG in Verbindung setzen, ja? Das ist mein erstes Arbeitsunfall und ich weiß nicht wie das funktioniert. Ich folgte alles was mir KK mitgeteilt hat.
Ich bin überrascht, dass das alles nicht automatisch läuft.

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tirdo153 
Fragesteller
 15.12.2022, 19:14
@Schubert610

Danke für Deine Mühe!

"wenn du neu in der Firma warst und in den ersten 4 Wochen krank geworden bist, dann bekommst du von der Firma keine Lohnfortzahlung sondern die KK ist dann für dich zuständig."

Der Unfall ist am ersten Arbeitstag passiert. Ich bin zur Arbeit gekommen und nach ca. 6 Std. bin gerutscht und auf den Boden gefallen. Ich bin dann mit Krankenwagen nach Krankenhaus abgeholt und wurde mir Körperverletzung diagnostiziert. Ich bin noch an demselben Tag nach Hause gekommen. Ich musste mich dann regelmäßig bei einer Orthopäde (Durchgangarzt) erscheinen, der meine Verletzung kontrolliert hat. Ich war insgesamt ein Monat lang krankgeschrieben. Einen Tag nach dem Unfall habe ich dem AG und KK die AU nachweislich, ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht. Ich habe dann mehrmals meine KK nach Krankengeld gefragt und die haben mir immer gesagt, dass diese in Bearbeitung ist und ich nur warten muss. BG hat sich bei mir nicht gemeldet und ich habe mich auch bei BG nicht gemeldet. Bis heutigen Tag habe ich kein Kranken- /Verletztengeld bekommen. 

Falls noch irgendwelche Informationen fehlen, sag mir bitte Bescheid.

Und noch einmal vielen Dank für Deine Hilfe.

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Schubert610  15.12.2022, 19:40
@tirdo153

also wenn du am ersten Tag den Unfall hattest und dein Arbeitgeber das nicht an die BG gemeldet hat, dann weiß die BG davon nichts, das ist natürlich sehr fahrlässig von deiner Firma, aber nun ist es nicht mehr zu ändern und die KK ist für dich der einzige Ansprechpartner, jetzt ist natürlich die Frage warum die KK die Zahlung so lange rauszieht, wenn du die AU abgegeben hast, dann müssen sie auch diese 4 Wochen zahlen.
In solch einen Fall greift meiner Meinung nach  § 113 Abs. 1 SGB X

§ 113 SGB 10 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

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