Eingliederungshilfe Rückforderung?
Der Landschaftsverband Rheinland gewährt dem 24jährigen Sohn einer Freundin( wohl aufgrund pschyischer Probleme) eine Eingliederungshilfe. Nunmehr sollen die Eltern einen Teil der Kosten aufgrund derer "Unterhaltsverpflichtung" zahlen. Der Sohn hat weder Schul- noch Berufsausbildung. Alles abgebrochen. Auch eine Erwerbstätigkeit lehnt der Sohn ab. Besteht dennoch eine Zahlungsverpflichtung?
1 Antwort
Hier mal zwei interessante links.
Du meinst wahrscheinlich die "normale" Unterhaltspflicht gem. BGB, die bei einem gesunden jungen Menschen unter den beschriebenen Bedingungen (kümmert sich nicht um Ausbildung etc.) wohl nicht mehr greifen würde.
Hier geht es aber um SGB. Ich würde diese Forderungen wohl einfach akzeptieren, zumal sie sich doch in engen Grenzen halten (ca. 30,- Euro).
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Eingliederungshilfe-fuer-Behinderte-104.html