Zeitarbeit immer nur vorübergehend angemeldet, wie dann mit Kranenversicherung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ein 450 EUR-Job ist keine Alternative, denn davon hat man keine Krankenversicherung.

Der freiwillige Mindestbeitrag in der GKV liegt bei 155 EUR/Monat plus Pflegeversicherung.

Die Familienversicherung hängt nicht am Kind, bis zur Scheidung bleibt sie familienversichert.

Viel Glück

Bamer

So rein ins Blaue hinein würde ich ihr raten, nach dem Ende einer Beschäftigungszeit sich arbeitslos zu melden. Nach allem, was ich in Bezug auf Arbeitnehmerüberlassung weiß, ist es immer noch nicht zulässig, den Arbeitnehmer auf die beschriebene Weise zu beschäftigen (das Unternehmerrisiko muss der Arbeitgeber tragen, nicht der Arbeitnehmer).

Also ab zur Arbeitsagentur und beraten lassen,ALG-1 sollte Deiner Bekannten auf jeden Fall zustehen.