Zeitarbeit immer nur vorübergehend angemeldet, wie dann mit Kranenversicherung?
Eine liebe Bekannte von mir arbeitet beim Personalverleih-aber kriegt nur Geld,wenn sie beschäftigt wird. Bisher ging das gut, weil sie familienversichert war, da noch 1 Kind da ist. Nun trennt sie sich- und es stelltt sich die Frage, wie läuft das mit der GKV, wenn sie beschäftigungsfreie Zeiten hat? Wäre ein 450 Euro Job die bessere Alternative für sie? Oder wieviel Beitrag muß sie mind. pro Monat selber zahlen, würde sie beim Personalverleih so weiter bleiben?
2 Antworten
Hallo,
ein 450 EUR-Job ist keine Alternative, denn davon hat man keine Krankenversicherung.
Der freiwillige Mindestbeitrag in der GKV liegt bei 155 EUR/Monat plus Pflegeversicherung.
Die Familienversicherung hängt nicht am Kind, bis zur Scheidung bleibt sie familienversichert.
Viel Glück
Bamer
So rein ins Blaue hinein würde ich ihr raten, nach dem Ende einer Beschäftigungszeit sich arbeitslos zu melden. Nach allem, was ich in Bezug auf Arbeitnehmerüberlassung weiß, ist es immer noch nicht zulässig, den Arbeitnehmer auf die beschriebene Weise zu beschäftigen (das Unternehmerrisiko muss der Arbeitgeber tragen, nicht der Arbeitnehmer).
Also ab zur Arbeitsagentur und beraten lassen,ALG-1 sollte Deiner Bekannten auf jeden Fall zustehen.