BAB Antrag Altersfrage?

Guten Tag,

ich bin derzeit 19 Jahre alt und habe mit 17 Jahren meine Ausbildung begonnen. Aus familiären Gründen möchte ich gerne ausziehen. Mir wurde geraten, BAB zu beantragen.

Ich habe auf dem BAB-Rechner der Bundesagentur geschaut und folgendes bemerkt:

Wenn ich beim Punkt "a. Wie alt warst du zu Beginn der Ausbildung bzw. wie alt wirst du dann sein?" und "b. Würde der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Ausbildungsstätte insgesamt mehr als 2 Stunden dauern?" a. "Unter 18 Jahre" und b. "Nein" auswähle, bekomme ich folgende Absage:

Du hast angegeben, dass du zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt bist und nicht bei deinen Eltern wohnst, die Ausbildungsstätte von der Wohnung deiner Eltern aus aber in angemessener Zeit erreichen könntest. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hast du bei diesem Sachverhalt keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Näheres erfährst du bei deiner Agentur für Arbeit.

Aber ich bin ja mittlerweile 19 und will BAB bis zum Ende meiner Ausbildung beantragen. Ist das möglich? Wenn ich bei Punkt a. "18-26 Jahre" habe ich einen Anspruch von ~700€. Ist das einfach ein Fehler im Rechner, da er davon ausgeht, dass ich noch minderjährig bin oder habe ich wirklich keinen Anspruch, wenn ich in der Mitte meiner Ausbildung als 19 Jähriger ausziehen will?

Viele Dank für die Antworten!

Ausbildung, BAB, Beruf, Wohngeld, Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe, Förderungsrecht
Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht

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