Wir Schadenersatz bei ALG 2 berücksichtigt?

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Die Frage ist viel zu pauschal und unklar gestellt:

Zunächst mal bleibt unklar, wer denn da nun ALG2 bezieht, das Kind oder die Eltern.

Sodann bleibt unklar, wofür denn was gezahlt wird.

Schmerzensgeldzahlungen werden in nachgenannten Vorschrift behandelt:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11a.html

So wie das da beschrieben wird ist anzunehmen, dass der Schadensersatz auch für materielle Schäden, insbesondere für Verdienstausfall, gezahlt wird und es gibt keinen Grund dann noch weiter ALG2 für das Kind zu zahlen. Wenn dann auch noch die Betreuung des Kindes durch die Eltern mit abgegolten wurde, müssen die sich das als Einkommen ebenfalls anrechnen lassen.

Handelt es sich um Schmerzensgeld gilt folgendes:

Gezahltes Schmerzensgeld wegen eines Unfallschadens darf nicht auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden, urteilte das Sozialgericht Aachen (AZ: S 23 AS 2/08).

Auch die darauf erhaltenen Zinsen dürfen nicht als Einkommen oder Vermögen durch die Argen/Jobcenter angesehen werden, so die Sozialrichter. Mehrere Kläger hatten dagegen geklagt, dass die zuständige Arge die Zinsbeträge aus den Anlagen als Einkommen berechnet hatte. Die Ämter hatten daraufhin das ALG II gekürzt.

Die Richter hatten klar gestellt, dass das Schmerzensgeld ein Ausgleich zu dem erlittenen Unrecht gilt und nicht zur Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes.

Dem SGB II steht diese Auffassung entgegen und würde eine besondere Härte darstellen. Das Schmerzensgeld sei geschützt und damit auch die Zinseinkünfte bei einer Geldanlage.

Zwar könne man die Zinsen bei Sozialleistungsempfängern als "anzurechnendes Einkommen" ansehen, doch die Berechnung des Schmerzensgeld bezieht auch die zu erwartenen Zinseinkünfte mit ein, um sich beispielsweise eine Schmerzensgeldrente zu sichern. Die Zinsberechnung ist demnach ein Bestandteil der Ausgleichszahlung zu dem erfahrenen Unrecht.

Bei Schadensersatz sieht es anders aus.

Siehe hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Aufhebungsbescheid-(Einkommen-aus-Schadensersatz-eines-Autounfalls)-__f70165.html