Muss man einen zeitweilig erhaltenen Lastenzuschuss zurückzahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo inliner, keine Sorge, bevor das Landratsamt Dir den Lastenzuschuss zahlt, prüfen die ja, ob der Dir zusteht und wenn Du finanziell bedürftig bist, dann bekommst Du den. Und keine Sorge, Du mußt den Lastenzuschuss nicht zurückzahlen, aber was wichtig ist, solltest Du mehr verdienen oder auf einmal weniger Miete zahlen, dann mußt Du das dem Amt natürlich mitteilen.

Einmal rechtmäßig erhaltenes Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn der ehemals Berechtigte mittlerweile ein Einkommen erreicht hat, bei dem er kein Wohngeld mehr bezieht.