Rückzahlung von ALG 1 nach Bewilligung einer vollen BU-Rente
Hallo erstmal, nach dem Auslaufen meines KG-Anspruches im März habe ich mich an das AA gewandt und einen Antrag auf ALG 1 gestellt. Meine Krankenkasse hatte mich dazu aufgefordert damit ich nicht mittellos werde. Ich hatte während des KG-Bezuges die volle BU-Rente beantragt, aber die Angelegenheit wurde erst Ende Juli vom Rentenversicherungsträger rückwirkend zum Antragsdatum Dezember 2012 bewilligt. Ich habe sofort das AA benachrichtigt und die Rentenbewilligung zur Verfügung gestellt. Der RV-Träger hat die mir rückwirkend zustehende Rente mit der KK verrechnet sodas meine Rente erst zum 01.09.13 erstmalig ausgezahlt wurde. Nun schreibt mich das AA an und möchte den Bewilligungsbescheid für das ALG 1 rückwirkend aufheben. Ich hätte es wissen bzw erkennen können das der Anspruch zum Ruhe gekommen oder ganz weggefallen wäre. Ich blicke nicht ganz durch, wie hätte ich wissen können das die Rente bewilligt wird und hätte ich in der Zwischenzeit zwischen KG-Anspruch und Bewilligung der BU-Rente verhungern sollen? Vielleicht hat ja jemand Rat :-)) Vielen Dank schonmal im Vorraus
1 Antwort
Also ich musste auch ALG1 beantragen, nachdem mich die KK ausgesteuert hat und der Antrag bei der DRV auf EMR (Erwerbsminderungsrente) gestellt, aber noch nicht entschieden war. Nach der Bewilligung der EMR - auch rückwirkend - allerdings wurde ich gefragt wie lange rückwirkend - wurde die Auszahlung mit dem ALG1 verrechnet, so dass ich nichts mehr "rausbekommen" habe. Allerdings war mein Krankengeld höher wie die Rente und daher habe ich nicht weiter "rückrechnen" lassen. Mich hatte die KK aber auch quasi erst am letzten Tag zur Rentenantragstellung aufgefordert.