Wenn Unterhaltsvorschuss ausläuft-gibts dann noch Möglichkeit der finanziellen Unterstützung?

1 Antwort

Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder.

Allerdings gilt: Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.

Statt dessen könnte Wohngeld beantragt werden, oder das ALGII würde neu berechnet, da der Unterhaltsvorschuss nun weg fällt.