Kann das Jobcenter verlangen, daß man die Steuerklasse wechselt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja das kann sein. Zum Beispiel: Zwang zum Steuerklassenwechsel von IV in III


Waren vor der Arbeitslosigkeit beide Partner in Steuerklasse IV und bei einem fällt die Erwerbstätigkeit weg, kann auch das JC zur Verringerung der Bedürftigkeit verlangen, dass gewechselt wird!

Aber doch nur bei ALG II? In dem Fall bringt das ja auch keinen Nachteil - es sei denn zum Zeitpunkt der Steuererstattung ist der ALG-II-Bezug wieder beendet.

Bei ALG-I ist die Bedürftigkeit ja kein Kriterium.

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Aber ganz klar kann das JC das verlangen. Es könnte auch verlangen, dass Du Kopfstand machst, mit den Ohren wackelst und dabei auf den linken Nasenloch die Nationalhymne dudelst. Die Frage ist doch, ob zu Recht und da durchblicke ich den Sinn und Zweck einer solchen Forderung nicht. Helf uns doch mal! Oder ist das nur eine der beliebten "Was wäre wenn"-Fragen?