Hausbesitz bei Hartz 4

3 Antworten

Wenn Dein Wohneigentum nciht gerade in München Gründwald, oder Hamburg Blankenese liegt udn eine riesigen Wert repräsentiert, wird ncihts passieren.

95 qm sind absolut kein Problem.

siehe auch hier:

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Aber man darf doch nur 90 qm haben?

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Zuerst würde ich die Fläche erst mal nachrechnen. Evt. gibt es eine Flächenberechnung vom Architekten, die man heranziehen kann. Bei Berechnungen auf Grund von Planungen sind die Rohbaumasse angegeben. Da können 10% für Putz abgezogen werden. Dann alle Räume mit Nebengelass (Abstellräume etc.) abziehen. Bei Dachgeschoss nur Flächen über 2m Höhe rechnen usw.

Das selbstgenutzte Hausgrundschück bzw. Eigentumswohnung darf nur eine angemessene Größe haben. Für eine vierköpfige Familie gilt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts eine Wohnfläche von 120 qm als angemessen. Für jede Person weniger sind 20 qm abzuziehen. 80 qm Wohnfläche sind somit für ein Ehepaar, aber auch für einen Alleinstehenden in einer Eigentumswohnung oder einem Haus angemessen.

Die Grundstücksgröße ist noch angemessen, wenn sie 500 qm im städtischen Bereich und 800 qm im ländlichen Bereich nicht überschreitet.

Im Einzelfall kann eine Abweichung hinsichtlich der Quadratmeterzahl möglich sein.