Werden vom Krankengeld Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt?
Mein Vater bezieht momentan Krankengeld. Nun interessiert uns, ob vom Krankengeld auch Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, ist dem so?
3 Antworten
§166 des sechsten Sozialgesetzbuches sagt dazu folgendes:
bei Personen, die Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld beziehen, 80 vom Hundert des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, wobei 80 vom Hundert des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus einem nicht geringfügigen Beschäftigungsverhältnis abzuziehen sind, und bei gleichzeitigem Bezug von Krankengeld neben einer anderen Leistung das dem Krankengeld zugrunde liegende Einkommen nicht zu berücksichtigen ist
Der einzige Zweig, zu dem während Krankengeldbezug keine Beiträge entrichtet werden müssen, ist die Krankenversicherung, da das Krankengeld eine Leistung aus der Krankenversicherung ist.
Ja, seit mitte der 80er jahre sowohl Renten, wie auch Arbeitslosenversicherungbeiträge.
sieh auch hier:
http://www.viando.de/content/krankengeld-und-rentenversicherungsbeitraege.php