Muss man Gründungszuschuss zurückzahlen, wenn man wieder in Festanstellung geht?

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Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Durch den Businessplan und den Aktivitäten im Rahmen der Selbständigkeit belegt man ja, dass man versucht hat, auf selbständiger Basis eine Existenz aufzubauen. Wenn das nicht glückt, kann man sich auch wieder arbeitslos melden. Somit kann man auch wieder eine Anstellung annehmen.