Muss ich meinem Kind (18. Jahre) zu hause wohnend, dass Kindergeld auszahlen?

2 Antworten

Ein ganz klares NEIN, denn das Kindergeld steht den Eltern zu und kann nur dann auf das Kind abgezweigt werden, wenn es zuhause ausgezogen ist und von den Eltern keinerlei Unterhalt ( Geld oder Verpflegung ) erhält, oder die Eltern bereit sind, es dem Nachwuchs aus freien Stücken zu überlassen.

solang es in deinem Haushalt wohnt, nicht. Da zählt das dann zum Naturalunterhalt.Eltern sind lt. Gesetz die Anspruchsberechtigten, müssen das Geld aber fürs Kind verwenden. Und wenn Du es noch genauer wissen willst: § 1 Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz