Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?
Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.
- Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
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Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?
Mit freundlichem Gruß
2 Antworten
Hallo,
1. bei einem Rentenverzicht endet die Rente zum gewünschten Datum. Für einen möglichen Arbeitgeber bedeutet das:
- in der Krankenversicherung gilt dann ab Folgetag nach Rentenende der allgemeine Beitragssatz (inkl. Krankengeldanspruch)
- in der Pflege- und Rentenversicherung gibt es mit oder ohne Rente keine Besonderheiten
- in der Arbeitslosenversicherung bin ich nicht sicher, ob die Besonderheit der Beitragsfreiheit an die Erwerbsminderung und/oder den Rentenbezug geknüpft ist.
Ich würde einen Spezialisten bei der eigenen Krankenkasse in der Arbeitgeberbeitragsabteilung kontaktieren, der solche Anfragen von Arbreitgebern beantwortet.
2. Bei der Frage, ob das alles diesses Jahr noch klappt, würde ich die Rentenversicherung kontaktieren:
Am besten auch bei Krankenkasse und Rentenversicherung klären, was passiert, wenn man die Beschäftigung nach kurzer Zeit wieder abbricht.
Gruß
RHW
Mit der Aufnahme einer Beschäftigung wird ein Einkommen verbunden sein.
Bis zum Ablauf der Bewilligung gilt dieses Einkommen als Hinzuverdienst. Entsprechend wird die Rente gekürzt - ggf. kommt die Zahlung zum Ruhen! Der Anspruch besteht dem Grunde nach weiter - schon allein aus Kostengründen wird die DRV keinen Gutachter einschalten um die Rente aus medizinischen Gründen vorzeitig zu beenden.
Wenn die neue Beschäftigung funktioniert, brauchst Du einfach nur keine Weitergewährung beantragen und das Thema Rente ist mit Ablauf der Befristung vorerst erledigt.