Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

2 Antworten

Hallo,

1. bei einem Rentenverzicht endet die Rente zum gewünschten Datum. Für einen möglichen Arbeitgeber bedeutet das:

- in der Krankenversicherung gilt dann ab Folgetag nach Rentenende der allgemeine Beitragssatz (inkl. Krankengeldanspruch)

- in der Pflege- und Rentenversicherung gibt es mit oder ohne Rente keine Besonderheiten

- in der Arbeitslosenversicherung bin ich nicht sicher, ob die Besonderheit der Beitragsfreiheit an die Erwerbsminderung und/oder den Rentenbezug geknüpft ist.

Ich würde einen Spezialisten bei der eigenen Krankenkasse in der Arbeitgeberbeitragsabteilung kontaktieren, der solche Anfragen von Arbreitgebern beantwortet.

2. Bei der Frage, ob das alles diesses Jahr noch klappt, würde ich die Rentenversicherung kontaktieren:

 http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Am besten auch bei Krankenkasse und Rentenversicherung klären, was passiert, wenn man die Beschäftigung nach kurzer Zeit wieder abbricht.

Gruß

RHW

Mit der Aufnahme einer Beschäftigung wird ein Einkommen verbunden sein. 

Bis zum Ablauf der Bewilligung gilt dieses Einkommen als Hinzuverdienst. Entsprechend wird die Rente gekürzt - ggf. kommt die Zahlung zum Ruhen! Der Anspruch besteht dem Grunde nach weiter - schon allein aus Kostengründen wird die DRV keinen Gutachter einschalten um die Rente aus medizinischen Gründen vorzeitig zu beenden.

Wenn die neue Beschäftigung funktioniert, brauchst Du einfach nur keine Weitergewährung beantragen und das Thema Rente ist mit Ablauf der Befristung vorerst erledigt.