Finanzsanierung24.ch & Euro24 Plan - Seriös?

Hallo Zusammen,

ich habe durch einen Online-Anbieter eine Kreditanfrage gestellt. Der Kredit wurde mir nicht gewährleistet, während des Antragprozesses wurden mir mehrere Alternativangebote vorgeschlagen, ich habe alle mit einem Harken akzeptiert.

Am nächsten Morgen, noch bevor ich die Absage zum Kredit von der eigentlichen Bank erhalten habe, habe ich ein fertiges Angebot einer Finanzsanierung erhalten. Anfangs war ich sehr Glücklich darüber, doch nach ein paar Minuten Recherche in Google eher skeptisch.

Hier sind mein Angebot (Finanzsanierung24.ch) und der Vertrag (Euro24 Plan Consulting GmbH) - beides natürlich geschwärzt:

Angebot:

https://drive.google.com/file/d/1n71hRZdaTM9nUWmZkN0_rJI74sWPeQ4T/view?usp=sharing

Vertrag:

https://drive.google.com/file/d/10F2od9zfhsM38UGok2QeGhu3RwiXab1E/view?usp=sharing

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Gibt es hier Personen die auch schon ein ähnliches Angebot dieser Firma/Firmen erhalten habe oder über positive/negative Erfahrungen berichten können? Jede Einzelheit würde mir sehr Weiterhelfen. Ich kenne mich in der Materie wirklich nicht gut aus, aber für mich sieht das zumindest nach einem ordentlichen Angebot aus, aber da soll es ja wahrscheinlich auch, seriös oder nicht.

Bin für jede Antwort dankbar!

Liebe Grüße

FINANZPROBLEM

Beide Unseriös 100%
Finanzsanierung24.ch - Seriös 0%
Finanzsanierung24.ch - Unseriös 0%
Euro24 Plan & Consulting GmbH - Seriös 0%
Euro24 Plan & Consulting GmbH - Unseriös 0%
Beide Seriös 0%
Finanzierung, Internet, Kredit, Seriösität
Hauskredit kann nicht mehr bezahlt werden. hilfe

Hallo liebe Gemeinde. Ich bin total verzweifelt. Ich schildere mein Problem mal von vorne. Ich habe mir mit meinem Ex freund im jahr 2011 ein Haus zusammen gekauft. Beide haben wir zu gleichen Teilen für das Grundbuch unterschrieben. Leider ging unsere Beziehung dann ende des Jahrees 2011 auseinander. Seitdem steht das Haus leer und wir bezahlen die Raten eigentlich umsonst. Das Haus wurde mit Hilfe eines Finanzierungsberaters über die BHW finanziert. Es stand nun seit einem halben Jahr zum Verkauf aber leider hat sich kein Käufer gefunden bis jetzt . Nun können wir ab Januar 2013 die Raten nicht mehr bezahlen. Da von uns keinrr in dem Haus wohnt ist es auf der einen Seite nicht das grosse Problem dass es dann wohl zur Zwangsversteigerung kommt. Nun meine Frage....wenn wir ab Januar die raten nicht mehr bezahlen...wie lange dauerrt es bis die versteigerung in die wege geleitet wird und was passiert mit den restschulden?!? klar dass die bezahlt werden müssen. aber wie ?! ich verdiene noch keine 1100euro im monat...muss ich angst vor einer lohnpfändung haben?!? ich weiss das hört sich alles ziemlich naiv an...und ich würde auch alles gerne rückgängig machen wenn ich Könnte. aber das geht ja leider nicht. nun hoffe ich auf einen rat von jemandem hier der sich damit auskennt. weiss nichr mehr weiter. habe angst dass ich alles verliere was ich habe.

Finanzierung, Trennung, Zwangsversteigerung
Gilt die Einbauküche als wohnwirtschaftliche Maßnahme? Kann man Geld dafür abrufen?

Hallo, folgende Situation: Eheleute und Schwester der Ehefrau haben zusammen ein bestehendes Doppelhaus für 595000€ gekauft. Es wurden dafür 3 Kredite aufgenommen, 1. Bauspardarlensvertrag über 360000€, 2. KfW Kredit über 70000€ und 3. ein Annuitätendarlehen über 170000€. Summe gleich 600000€. Eigenkapital von 200000€ ist vorhanden. Davon werden zuerst 70000€ Hausnebenkosten bezahlt. Restliche Summe wird dann auf das Girokonto eingezahlt. Kredit ist bei gleicher Bank aufgenommen, wo auch das Girokonto ist. Von einem Bauingenieur wurde vor Kreditaufnahme ein Kostenplan aufgestellt. Da sind Gesamtkosten der Sanierung mit 140000€ angegeben. Davon sind 70000€ für energetische Sanierung angegeben worden und 70000€ für Sanierung der Bäder, Elektroarbeiten, Aussenanlage aber auch eine Küche mit angegeben. Dies wurde auch so an die Bank weitergeleitet. Ich weiß, dass zuerst das Eigenkapital verbraucht wird. Sprich die Bank nimmt die 130000€ und zahlt mit 465000€ Kredit den Kaufpreis an den Verkäufer. Wieviel kann man nun noch abrufen? Ist auch jetzt die Einbauküche mit drin; sprich wird die Rechnung auch übernommen? Eine weitere Frage habe ich noch: Handwerker schreibt Rechnung, will aber bestimmte Summe x um Materialien zu beschaffen. Man bezahlt diese Summe in bar und lässt sich diese vom Handwerker quittieren. Kann man die Quittung dann bei der Bank einreichen und bekommt das Geld zurück? Die Kostenaufstellung der Materialien sind in der Rechnung mit drin. Ich hoffe jemand kann mir helfen und sorry für den Roman. LG Murje

Finanzierung, wohnung
Absicherung einer Finanzierung bei Rückauflassungsvormerkung?

Hallo liebe Community!

Ich habe folgende Situation vorliegen:

Meine Lebensgefährtin erhält mittels Überlassung ihr Elternhaus, in dem meine Schwiegermutter im EG wohnt und wir einen aufwendigen Umbau des ersten OG samt DG zur separaten Wohneinheit planen. Im Zuge der Überlassung lässt meine Schwiegermutter sich ein Wohnrecht (Räume EG + KG) sowie eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, mit der ich ein wenig meine Probleme habe.

Wir müssen ca. 300t€ an Darlehen aufnehmen um den Umbau zu realisieren. Meine Hälfte Darlehens hätte ich mittels privater Grundschuld (Rang 1 - Grundschuld Bankdarlehen, Rang 2 - private Grundschuld ich und Rang 3 - Rückauflassungsvormerkung) abgesichert, so dass ich im Falle eines Falles meine eingebrachte Kohle zurückfordern könnte. Miteigentümer möchte ich nicht werden, da mir die Teilung des ZFH nach WEG als zu aufwendig und kostenintensiv erscheint.

Was mir noch unklar ist und nicht fair erscheint:

Angenommen meine Schwiegermutter macht unter einer der festgelegten Bedingungen ihre Rückauflassungsvormerkung wirksam, dann ist meine Lebensgefährtin nicht mehr Eigentümerin der Immobilie und würde für den von ihr eingebrachten Teil der Investition (150.000 €) - unabhängig davon, wieviel davon bereits getilgt worden ist - von meiner Schwiegermutter nichts mehr erhalten, während diese gleichzeitig eine Immobilie zurückbekommen würde, die erheblich mehr wert ist als zum Zeitpunkt der Hausübergabe. Wie lässt sich dies für alle Seiten gerecht regeln? Wie habt ihr diesen Punkt gehandhabt?

Vielen Dank für euren Input im Vorfeld und einen guten Start ins neue Jahr!

Finanzierung, Immobilien
Verkäufer will zurücktreten bzw. fordert Schwarzgeld

Hallo Ihr,

Unser Hauskauf schien perfekt. Vor-Kaufvertrag beim Makler unterschrieben, bei der Bank alles unterschrieben, Notar Termin auf nächste Woche vereinbart.

Der Kauf ist an und für sich etwas kompliziert von vorneherein. Wir hatten das Haus ursprünglich für 200.000€ vor einem halben Jahr angeschaut. Mußten dann wie die finanzierende Bank den Grundbucheintrag in Kopie wollte, feststellen das mehr als 200.000 auf dem Haus lasten. Uns wurde dann von der Bank die am Haus 1. Grundsicherung hatte, gesagt das dann die Zwangsversteigerung ansteht. Wir teilten der bank mit, dass sie uns dann den termin doch mitteilen sollte.

Diese meldete sich dann vor ca 4 Wochen. Sagte uns sie habe alle Gläubiger angeschrieben und vergleiche gemacht & wir könnten für 170.000€ kaufen. Wir waren begeistert. Haben Gespräche mit der Bank udn dem Makler geführt. Eben auch Verträge fertig gemacht. Mit dem Verkäufer selbst hatten wir nichts zutun. Diesen haben wir erst beim Vor-Vertrag unterschreiben gesehen vor 2 Tagen.

Nun rief er uns heute an und fordert 20.000€ in bar von uns. Ansonsten würde er den Notartermin absagen bzw. nicht einwilligen in den Verkauf. Denn er wolle mehr. Er brüllte uns auch am Telefon an vonwegen das ihm das ja sche*ß egal sei, ob wir das nehmen oder ob Zwangsversteigert wird.

Was tun wir nun? Wir müßen für den Kredit dann ja bereitstellungsgebühr zahlen wenn wir ihn nihct benötigen. Notar müßen wir auch trotzdem zahlen bei so kurzfristiger absage oder? Und in dem Vorkaufvertrag steht, dass wir bei nicht kaufen 1.000€ zahlen müßen. Gilt das auch wenn der Verkäufer zurückzieht? Kann der Verkäufer überhaupt zurückziehen bei dem Schuldenberg?

Was sollen wir nun tun? Sind komplett verzweifelt!

Finanzierung, Haus, Zwangsversteigerung, Schaden
Wie komme ich aus Wohnriesterfinanzierung heraus ohne große Schwierigkeiten zu bekommen

Hallo, ich finanziere meine ET-Wohnung mithilfe eines Wohnriester-(Voraus-)darlehens der BSP Schwäb. Hall. Das heißt ich habe von der Bausparkasse vor 3 Jahren 65000,- EUR erhalten, die mir zum Erwerb meiner ETW gefehlt haben. Im Gegenzug zahle ich den Bausparer (auch mithilfe der Riesterförderung) nach und nach ab.

Leider habe ich in den letzten Jahren kaum Geld angespart und benötige daher noch ca. 9 Jahre bis ich mit der "Ansparphase" fertig bin und in die "Abzahlphase" gelange. Vorher hab ich anscheinend keine Möglichkeit, Sondertilgungen einzubringen, sodass ich lt. Berater keine Möglichkeit habe, vorher mit der Ansparphase fertig zu werden.

Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme und die Finanzierung damit theoretisch abschließen könnte. Meine Verlobte möchte nicht in dieser Wohnung leben, weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt, sodass es uns am liebsten wäre, ich würde die Wohnung abzahlen und verkaufen. Leider geht das ja anscheinend nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Riesterfinanzierung aufzulösen bzw. zu kündigen? Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen und die zuvor erhaltenen staatlichen Zuschüsse aus dem Wohnriester in die RV "umzuschichten", um nichts zurückzahlen zu müssen. Spielt da die Bausparkasse mit?

Ich möchte einfach nicht ein knappes Jahrzehnt an diese Wohnung gebunden sein, wenn ich hier gar keine Zukunft habe. Eigentlich möchte ich gemeinsam mit meiner Frau ein Haus kaufen (oder ein Geerbtes renovieren) und das Geld aus dem Verkauf der ETW in die Finanzierung des Hauses (oder der Renovierung) einfließen lassen.

Es wäre schön, wenn mir jmd helfen könnte. Leider habe ich zu dieser Problematik noch keinen passenden Beitrag gefunden. Evlt. hat jmd ähnliche Probleme mit dieser unflexiblen Wohnriesterfinanzierung gehabt?

Danke im Voraus Martin

Bausparkasse, Eigentumswohnung, Finanzamt, Finanzierung, Kündigung, Wohn-Riester